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Überlegungen und Handlungsbedarf zum Jahreswechsel 2005/2006
Für alle Steuerpflichtigen, für Unternehmer, Hausbesitzer und Vermieter sowie Kapitalanleger
Für alle Steuerpflichtigen
- Steuersatz: Bereits mit dem "Steuersenkungsgesetz" – der sog. Unternehmenssteuerreform – wurde beschlossen, den Tarif ab dem Jahr 2005 weiter zu verringern. Demnach reduzierte sich ab dem 1.1.2005 der Eingangssteuersatz auf 15 %. Für den Spitzensteuersatz waren zunächst 43 % vorgesehen. Das "Steuersenkungs-Ergänzungsgesetz" legte jedoch nachträglich einen Spitzensteuersatz von 42 % fest.
- Kontenkontrollen: Seit dem 1.4.2005 ist der Finanzbehörde die Möglichkeit eröffnet, einzelfallbezogen, bedarfsgerecht und gezielt über das Bundesamt für Finanzen Kontenkontrollen durchzuführen. Sie kann ermitteln, bei welchen Kreditinstituten ein bestimmter Steuerpflichtiger ein Konto oder Depot unterhält. Der Zugriff erfolgt online, für die Steuerpflichtigen und Banken spurlos und ohne vorherige Ankündigung. Der Abruf von Kontoständen oder Kontenbewegungen selbst ist in diesem Rahmen nicht möglich, gleichwohl erfährt die Finanzbehörde den Namen des Inhabers, Geburtsdatum, Kontonummer, Eröffnungs- und Auflösungstag. Den Betroffenen kann im Einzelfall nach pflichtgemäßem Ermessen Auskunft darüber erteilt werden, ob in ihrem Fall ein Abruf stattgefunden und zu welchen Ergebnissen er geführt hat. Ein gesetzlicher Anspruch besteht allerdings nicht.
- Besteuerung von Zinserträgen durch EU-Zinsrichtlinie: Durch die Regelungen der EU-Zinsrichtlinie werden die Heimatländer von auswärtigen Sparern über deren Kapitalerträge informiert. Seit dem 1.7.2005 leiten 22 EU-Länder Informationen über Zinserträge an die Partnerstaaten weiter.
Die Länder Österreich, Luxemburg und Belgien erheben dagegen eine Quellensteuer in Höhe von 15 %, ab 2008 in Höhe von 20 % und ab 2011 in Höhe von 35 %. Aus diesen Einnahmen erhält der deutsche Fiskus 75 %. Anleger können diese Quellensteuer vermeiden, indem sie der ausländischen Bank eine Ermächtigung zur Ausstellung von Mitteilungen erteilen oder sich von der zuständigen Behörde eine Bescheinigung ausstellen lassen und diese bei der ausländischen Zahlstelle vorlegen. Länder wie die Schweiz, Monaco, Andorra, Liechtenstein und San Marino behalten ebenfalls eine Quellensteuer ein.
- Haushaltsnahe Dienstleistungen: Seit dem Veranlagungszeitraum 2003 können Aufwendungen für haushaltsnahe Dienstleistungen in Privathaushalten – unter weiteren Voraussetzungen – im Rahmen der Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden. Dabei ermäßigt sich die Einkommensteuer um 20 % der geleisteten Aufwendungen, höchstens je Haushalt um 600 Euro pro Jahr.
Anmerkung: Die Aufwendungen müssen durch Vorlage einer Rechnung und die Zahlung durch einen Beleg des Kreditinstituts nachgewiesen werden.
- Die Unfallversicherung für Minijobber in Privathaushalten: Ab dem Jahr 2006 wird die Unfallversicherung in das Haushaltsscheckverfahren integriert.
Die Minijob-Zentrale übernimmt bei Minijobs im Privathaushalt auch die Anmeldung zur gesetzlichen Unfallversicherung und zieht die Beiträge zusammen mit den anderen Abgaben ein. Der Beitrag für die Unfallversicherung beträgt ab Januar 2006 einheitlich 1,6 %. Er wird zusammen mit den anderen Abgaben zweimal jährlich jeweils zum 15. Januar und zum 15. Juli für das vorangegangene Halbjahr im Lastschriftverfahren eingezogen. Die erste Beitragszahlung wird also zum 15. Juli 2006 fällig. Die neue Regelung gilt für alle geringfügig Beschäftigten im Privathaushalt mit einem monatlichen Entgelt bis 400 Euro. Die An- und Abmeldung erfolgt mit nur einem Vordruck, dem so genannten Haushaltsscheck. Haushaltshilfen mit einem monatlichen Arbeitsentgelt über 400 Euro müssen wie bisher direkt beim zuständigen Unfallversicherungsträger gemeldet werden. Für Minijobber im Privathaushalt zahlen Sie als Arbeitgeber grundsätzlich jeweils 5 % für die Kranken- und Rentenversicherung, eine Pauschsteuer von 2 % sowie 0,1 % Umlagen zur Lohnfortzahlungsversicherung. Mit der Unfallversicherung fallen also 13,7 % an Abgaben an. Anmerkung: 10 % der Gesamtkosten, höchstens jedoch 510 Euro, können jährlich direkt von der Steuerschuld abgezogen werden.
- Kapitallebensversicherungen: Das Steuerprivileg für Kapitallebensversicherungen wurde für Neuverträge ab 2005 abgeschafft. Die Erträge (= Differenz zwischen Auszahlung und eingezahlten Beiträgen) von Kapitallebensversicherungen werden für solche Verträge nur zur Hälfte besteuert, bei denen der Vertrag eine Laufzeit von mindestens 12 Jahren hat und die Auszahlung nach Vollendung des 60. Lebensjahres erfolgt.
- Aufbewahrungspflicht von Rechnungen bei Privatpersonen: Für Privatpersonen als Empfänger von Dienst- oder Werkleistungen im Zusammenhang mit einem Grundstück wurde eine Verpflichtung eingeführt, bestimmte Unterlagen für die ausgeführte Leistung für zwei Jahre aufzubewahren. Bei diesen Unterlagen handelt es sich um die Rechnung, den Zahlungsbeleg oder einen anderen beweiskräftigen Beleg. Die zweijährige Frist beginnt mit Ablauf des Jahres, in dem der Auftrag ausgeführt oder die Rechnung ausgestellt wurde.
Für Unternehmer
Alle Neuigkeiten im Überblick
Letztes Update 14.12.2005 | Copyright© Rechtsanwalt Moritz Sandkühler 2011  | 
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| Kindergeld bei Aufenthalt im EU-Ausland (25.04.2012) |
| Voraussetzung für den Bezug von Kindergeld ist zunächst - vereinfacht dargestellt -, dass die Kinder in Deutschland, in der EU oder im Raum des EWR wohnen. |
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| Sozialrecht: "Reha vor Rente" (02.01.2012) |
| Die gemäß § 9 Abs. 1 SGB VI bestehende Obliegenheit Versicherter, sich einer medizinischen Reha zu unterziehen, besteht nur unter bestimmten Bedingungen |
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| DGB: Hartz IV weiterhin verfassungswidrig (05.09.2011) |
| Gutachten bestätigen den DGB in seiner Rechtsauffassung, dass die Regelbedarfe im Hartz-IV-System und in der Sozialhilfe weiterhin verfassungswidrig sind |
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| Frohe Weihnachten (20.12.2007) |
| Ich wünsche allen Mandanten frohe Weihnachten und einen guten Start ins neue Jahr |
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| Bafög Betrug (01.09.2007) |
| Höhe der Strafe kann auch von Einlassung im Verwaltungsverfahren abhängen |
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| Fachanwalt für Sozialrecht (09.01.2007) |
| Die Rechtsanwaltskammer Berlin hat mir im Dezember 2006 die Befugnis verliehen, die Fachanwaltsbezeichnung Fachanwalt für Sozialrecht zu führen |
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| Direktversicherung (01.10.2005) |
| Voller Krankenversicherungsbeitragssatz bei Leistungen aus einer Direktversicherung nicht verfassungswidrig |
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Statistik: |
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| online: | 3 | | heute: | 90 | | gestern: | 89 | | gesamt: | 299059 |
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Seit Oktober 2005 |
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