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0900 und 0190 Telefonnummern: Urteil des BGH zu Mehrwertdiensterufnummern auf der Telefonrechnung
Kein Zahlungsanspruch des dem Kunden unbekannten Verbindungsnetzbetreibers
Kunden, die Mehrwertdiensterufnummern (0190-, 0900- und ähnliche Telefonnummern) anwählen, haben in der Regel nur zwei Vertragspartner: Den Anbieter, der den Telefonanschluss bereitstellt und für den Verbindungsaufbau beim Telefonieren sorgt (sog. Teilnehmernetzbetreiber) und den Mehrwertdiensteanbieter, der Inhalte und Dienstleistungen verkauft.
Der Kunde muss keine Gebühren an dritte, ihm unbekannte Unternehmen zahlen, welche den Anruf des Kunden an den Mehrwertdiensteanbieter vermittelt. Das hat der Bundesgerichtshof mit einem jetzt veröffentlichten Urteil vom 28.07.2005 entschieden. Zur Begründung hat der BGH ausgeführt, das dem Kunden in aller Regel nicht deutlich wird, dass noch ein drittes Unternehmen zur Vermittlung seines Telefonats eingeschaltet ist. Selbst wenn der Kunde dies erkennen konnte, sei ein Zahlungsanspruch zu verneinen, da das Unternehmen bloße Hilfsperson des Mehrwertdienstanbieters, bzw. Teilnehmernetzbetreibers sei.
Die Entscheidung des BGH schützt den Telefonkunden, der die verworrene Marktlage im Bereich der Mehrwertdiensterufnummern nicht durchschauen kann.
Ich habe viele Telefonkunden erfolgreich gegen unberechtigte Forderungen von TK-Anbietern verteidigt. Die Erfahrung zeigt, dass die richtige Strategie häufig zu einem Prozessausgang zu Gunsten des Kunden führt, bzw. es nicht zu einem Gerichtsverfahren kommen muss. Bitte vereinbaren Sie einen Termin mit meiner Kanzlei, wenn ich Ihre Rechte wahrnehmen soll.
Alle Neuigkeiten im Überblick
Letztes Update 21.12.2005 | Copyright© Rechtsanwalt Moritz Sandkühler 2011  | 
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| Sozialrecht: "Reha vor Rente" (02.01.2012) |
| Die gemäß § 9 Abs. 1 SGB VI bestehende Obliegenheit Versicherter, sich einer medizinischen Reha zu unterziehen, besteht nur unter bestimmten Bedingungen |
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| DGB: Hartz IV weiterhin verfassungswidrig (05.09.2011) |
| Gutachten bestätigen den DGB in seiner Rechtsauffassung, dass die Regelbedarfe im Hartz-IV-System und in der Sozialhilfe weiterhin verfassungswidrig sind |
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| Frohe Weihnachten (20.12.2007) |
| Ich wünsche allen Mandanten frohe Weihnachten und einen guten Start ins neue Jahr |
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| Bafög Betrug (01.09.2007) |
| Höhe der Strafe kann auch von Einlassung im Verwaltungsverfahren abhängen |
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| Fachanwalt für Sozialrecht (09.01.2007) |
| Die Rechtsanwaltskammer Berlin hat mir im Dezember 2006 die Befugnis verliehen, die Fachanwaltsbezeichnung Fachanwalt für Sozialrecht zu führen |
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| Direktversicherung (01.10.2005) |
| Voller Krankenversicherungsbeitragssatz bei Leistungen aus einer Direktversicherung nicht verfassungswidrig |
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Statistik: |
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| online: | 0 | | heute: | 62 | | gestern: | 103 | | gesamt: | 281948 |
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Seit Oktober 2005 |
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