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Annahmeverzugslohn
Annahmeverzug nach Streit über das Zustandekommen eines Aufhebungsvertrags
Besteht zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer Streit, ob das Arbeitsverhältnis durch einen Aufhebungsvertrag beendet wurde, und stellt sich im Nachhinein heraus, dass ein Aufhebungsvertrag nicht zustande gekommen ist, hat der Arbeitgeber nur dann Annahmeverzugsvergütung zu bezahlen, wenn der Arbeitnehmer zuvor seine Arbeitsleistung angeboten hat.
In einem vom Bundesarbeitsgericht entschiedenen Fall machte eine Arbeitnehmerin erst nach sieben Monaten den Fortbestand des Arbeitsverhältnisses gerichtlich geltend und nach einem Dreivierteljahr bot sie ihre Arbeitsleistung ausdrücklich an.
Die Richter kamen hier zu dem Entschluss, dass die Arbeitnehmerin für die Zeit zwischen dem vom Arbeitgeber zu Unrecht angenommenen Zeitpunkt der Beendigung des Arbeitsverhältnisses und dem Angebot der Arbeitsleistung keinen Anspruch auf Zahlung einer Arbeitsvergütung hat.
Letztes Update 28.04.2006 | Copyright© Rechtsanwalt Moritz Sandkühler 2006  | 
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| Frohe Weihnachten (20.12.2007) |
| Ich wünsche allen Mandanten frohe Weihnachten und einen guten Start ins neue Jahr |
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| Bafög Betrug (01.09.2007) |
| Höhe der Strafe kann auch von Einlassung im Verwaltungsverfahren abhängen |
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| Fachanwalt für Sozialrecht (09.01.2007) |
| Die Rechtsanwaltskammer Berlin hat mir im Dezember 2006 die Befugnis verliehen, die Fachanwaltsbezeichnung Fachanwalt für Sozialrecht zu führen |
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| Direktversicherung (01.10.2005) |
| Voller Krankenversicherungsbeitragssatz bei Leistungen aus einer Direktversicherung nicht verfassungswidrig |
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