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Anwalt Arbeitsrecht Berlin: Nachträgliche Zulassung der Kündigungsschutzklage durch das Arbeitsgericht bei Fristversäumnis
Gegen eine Kündigung muss binnen drei Wochen beim Arbeitsgericht geklagt werden. Ausnahmsweise kann auch eine bis zu 6 Monate verspätete Klage zulässig sein
Versäumt es ein Arbeitnehmer, gegen die Kündigung des Arbeitsverhältnisses binnen drei Wochen (§ 4 KSchG) zu klagen, so kann das Arbeitsgericht in Ausnahmefällen auch eine bis zu sechs Monate verspätete Klage auf Antrag zulassen (§ 5 KSchG).
Das Kündigungsschutzgesetz enthält hierzu folgende Regelung: "War ein Arbeitnehmer nach erfolgter Kündigung trotz Anwendung aller ihm nach Lage der Umstände zuzumutenden Sorgfalt verhindert, die Klage innerhalb von drei Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung zu erheben, so ist auf seinen Antrag die Klage nachträglich zuzulassen. Gleiches gilt, wenn eine Frau von ihrer Schwangerschaft aus einem von ihr nicht zu vertretenden Grund erst nach Ablauf der Frist des § 4 Satz 1 Kenntnis erlangt hat."
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat mit Urteil vom 28.01.2010 entschieden, dass die Höchstfrist von sechs Monaten verfassungsgemäß ist. Eine nach Ablauf der Frist erhobene Klage ist deshalb definitiv verspätet und damit unzulässig. In der Folge wird auch eine rechtswidrige Kündigung von Anfang an rechtswirksam (§ 7 KSchG).
Alle Neuigkeiten im Überblick
Letztes Update 16.05.2011 | Copyright© Rechtsanwalt Moritz Sandkühler 2011  | 
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| Kindergeld bei Aufenthalt im EU-Ausland (25.04.2012) |
| Voraussetzung für den Bezug von Kindergeld ist zunächst - vereinfacht dargestellt -, dass die Kinder in Deutschland, in der EU oder im Raum des EWR wohnen. |
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| Sozialrecht: "Reha vor Rente" (02.01.2012) |
| Die gemäß § 9 Abs. 1 SGB VI bestehende Obliegenheit Versicherter, sich einer medizinischen Reha zu unterziehen, besteht nur unter bestimmten Bedingungen |
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| DGB: Hartz IV weiterhin verfassungswidrig (05.09.2011) |
| Gutachten bestätigen den DGB in seiner Rechtsauffassung, dass die Regelbedarfe im Hartz-IV-System und in der Sozialhilfe weiterhin verfassungswidrig sind |
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| Frohe Weihnachten (20.12.2007) |
| Ich wünsche allen Mandanten frohe Weihnachten und einen guten Start ins neue Jahr |
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| Bafög Betrug (01.09.2007) |
| Höhe der Strafe kann auch von Einlassung im Verwaltungsverfahren abhängen |
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| Fachanwalt für Sozialrecht (09.01.2007) |
| Die Rechtsanwaltskammer Berlin hat mir im Dezember 2006 die Befugnis verliehen, die Fachanwaltsbezeichnung Fachanwalt für Sozialrecht zu führen |
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| Direktversicherung (01.10.2005) |
| Voller Krankenversicherungsbeitragssatz bei Leistungen aus einer Direktversicherung nicht verfassungswidrig |
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Statistik: |
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| online: | 3 | | heute: | 100 | | gestern: | 89 | | gesamt: | 299069 |
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Seit Oktober 2005 |
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