Urteil des EuGH zur Anzeigepflicht aufgrund von Massenentlassungen
Bislang
war es möglich, die Anzeige von Massenentlassungen gegenüber der
Agentur für Arbeit nach der Kündigungserklärung zu erstatten. Nach
einem aktuellen Urteil des Europäischen Gerichtshofs v. 27.1.2005
(C-188/03) müssen Arbeitgeber nun bei Massenentlassungen ihrer
Anzeigepflicht gegenüber der Agentur für Arbeit nachkommen, bevor die
Kündigungen ausgesprochen werden.
Vom Anzeigeverfahren
betroffen sind Betriebe, die mehr als 20 Arbeitnehmer beschäftigen und
eine nach Betriebsgröße gestaffelte im Kündigungsschutzgesetz
festgelegte Anzahl von Arbeitnehmern entlassen.
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