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Arbeitsgericht Berlin bestätigt Anspruch auf mehr Lohn / Gehalt für Zeitarbeiter
Zeitarbeiter haben Anspruch auf den gleichen Lohn wie die Stammbelegschaft, wenn unwirksame CGZP-Tarifverträge vereinbart wurden. Lohnnachzahlung muss geprüft werden
Das Bundesarbeitsgericht hatte bereits im Dezember 2010 entschieden, dass Tarifverträge der Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personalserviceagenturen (CGZP) unwirksam sind. Ohne wirksamen Tarifvertrag haben Zeitarbeiter aber Anspruch auf den gleichen Lohn wie die Stammbelegschaft (sog. Equal Pay Gebot).
Das Arbeitsgericht Berlin hat nun - noch nicht rechtskräftig - entschieden, dass auch vor 2009, nämlich am 29.11.2004, am 19.06.2006 und am 09.07.2008 abgeschlossene Tarifverträge der CGZP ungültig sind. In der Folge besteht für Zeitarbeiter, die nach CGZP-Tarifen bezahlt wurden, unter Umständen ein Nachzahlungsanspruch. Nach Berichten in der Presse geht Verdi davon aus, dass 280.000 Zeitarbeiter nach diesen Tarifen bezahlt werden.
Zu beachten ist, dass höhere Löhne auch zu höheren Beiträgen in die Rentenversicherung / Arbeitslosenversicherung und damit zu einer höheren Rente und höheren ALG-I Ansprüchen führen.
Sie erhalten unter Telefon 030 694 04 44 einen kurzfristigen Termin in meiner Kanzlei in Berlin- Schöneberg, wenn ich Ihren Nachzahlungsanspruch prüfen und durchsetzen soll.
Alle Neuigkeiten im Überblick
Letztes Update 09.06.2011 | Copyright© Rechtsanwalt Moritz Sandkühler 2011  | 
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| Kindergeld bei Aufenthalt im EU-Ausland (25.04.2012) |
| Voraussetzung für den Bezug von Kindergeld ist zunächst - vereinfacht dargestellt -, dass die Kinder in Deutschland, in der EU oder im Raum des EWR wohnen. |
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| Sozialrecht: "Reha vor Rente" (02.01.2012) |
| Die gemäß § 9 Abs. 1 SGB VI bestehende Obliegenheit Versicherter, sich einer medizinischen Reha zu unterziehen, besteht nur unter bestimmten Bedingungen |
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| DGB: Hartz IV weiterhin verfassungswidrig (05.09.2011) |
| Gutachten bestätigen den DGB in seiner Rechtsauffassung, dass die Regelbedarfe im Hartz-IV-System und in der Sozialhilfe weiterhin verfassungswidrig sind |
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| Frohe Weihnachten (20.12.2007) |
| Ich wünsche allen Mandanten frohe Weihnachten und einen guten Start ins neue Jahr |
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| Bafög Betrug (01.09.2007) |
| Höhe der Strafe kann auch von Einlassung im Verwaltungsverfahren abhängen |
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| Fachanwalt für Sozialrecht (09.01.2007) |
| Die Rechtsanwaltskammer Berlin hat mir im Dezember 2006 die Befugnis verliehen, die Fachanwaltsbezeichnung Fachanwalt für Sozialrecht zu führen |
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| Direktversicherung (01.10.2005) |
| Voller Krankenversicherungsbeitragssatz bei Leistungen aus einer Direktversicherung nicht verfassungswidrig |
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Statistik: |
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| online: | 2 | | heute: | 103 | | gestern: | 89 | | gesamt: | 299072 |
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Seit Oktober 2005 |
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