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Arbeitsrecht: Änderungskündigung zur Herabstufung des Gehaltes unzulässig
Änderungskündigung zur Durchsetzung niedrigerer Vergütungsgruppe
Nach einem aktuellen, rechtskräftigen Urteil des Arbeitsgerichtes Würzburg ist der Ausspruch einer Änderungskündigung allein mit dem Ziel, die Vergütung des Arbeitnehmers zu senken, regelmäßig unzulässig. Eine Ausnahme bestehe dann, wenn der Arbeitgeber im Kündigungsschutzprozess beweist, dass der Arbeitnehmer bislang überbezahlt war und seine Tätigkeit der angestrebten niedrigeren Vergütungsgruppe entspricht.
In der Praxis gibt es zwei Arten von Änderungskündigungen: Entweder erfolgt eine Kündigung, verbunden mit dem Angebot zum Abschluss eines geänderten Arbeitsvertrages oder es wird unter der Bedingung gekündigt, dass der Arbeitnehmer den geänderten Vertrag ablehnt. Bei beiden Spielarten müssen Sie beachten, dass Sie zu Wahrung Ihrer Rechte kurze Fristen einhalten müssen. Für weitere Fragen stehe ich gern zur Verfügung.
Alle Neuigkeiten im Überblick
Letztes Update 02.05.2007 | Copyright© Rechtsanwalt Moritz Sandkühler 2006  | 
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| Frohe Weihnachten (20.12.2007) |
| Ich wünsche allen Mandanten frohe Weihnachten und einen guten Start ins neue Jahr |
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| Bafög Betrug (01.09.2007) |
| Höhe der Strafe kann auch von Einlassung im Verwaltungsverfahren abhängen |
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| Fachanwalt für Sozialrecht (09.01.2007) |
| Die Rechtsanwaltskammer Berlin hat mir im Dezember 2006 die Befugnis verliehen, die Fachanwaltsbezeichnung Fachanwalt für Sozialrecht zu führen |
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| Direktversicherung (01.10.2005) |
| Voller Krankenversicherungsbeitragssatz bei Leistungen aus einer Direktversicherung nicht verfassungswidrig |
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