Arbeitsrecht: Änderungskündigung zur Herabstufung des Gehaltes unzulässigÄnderungskündigung zur Durchsetzung niedrigerer VergütungsgruppeIn der Praxis gibt es zwei Arten von Änderungskündigungen: Entweder erfolgt eine Kündigung, verbunden mit dem Angebot zum Abschluss eines geänderten Arbeitsvertrages oder es wird unter der Bedingung gekündigt, dass der Arbeitnehmer den geänderten Vertrag ablehnt. Bei beiden Spielarten müssen Sie beachten, dass Sie zu Wahrung Ihrer Rechte kurze Fristen einhalten müssen. Für weitere Fragen stehe ich gern zur Verfügung. Alle Neuigkeiten im Überblick |