Arbeitsrecht: Arbeitsverhältnis und Behinderung

Rechte behinderter Menschen im Arbeitsverhältnis

Viele Arbeitnehmer stellen sich die Frage, wie sich eine neu festgestellte Behinderung auf ihr Arbeitsverhältnis auswirkt. Bekannt ist der Kündigungsschutz schwerbehinderter Menschen. Weniger bekannt ist allerdings, dass behinderte Menschen, bzw. gleichgestellte behinderte Menschen einen Anspruch gegen ihren Arbeitgeber haben, so beschäftigt zu werden, dass sie ihre Fähigkeiten und Kenntnisse möglichst voll verwerten und weiterentwickeln können.

Falls die Leistungsfähigkeit eines schwerbehinderten oder gleichgestellten behinderten Menschen abnimmt, hat der Arbeitgeber ihm einen Arbeitsplatz zuzuweisen, auf dem er seine eingeschränkte Arbeitskraft durch entsprechende Tätigkeit noch einsetzen kann.

Ich stehe für eine konkrete Beratung zum Thema gern zur Verfügung.



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Letztes Update 18.02.2009 | Copyright© Rechtsanwalt Moritz Sandkühler 2011 Seite drucken: Arbeitsrecht: Arbeitsverhältnis und Behinderung| Seite einem Freund senden: Arbeitsrecht: Arbeitsverhältnis und Behinderung

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