Arbeitsrecht: Arbeitsvertrag, der die Zuweisung einer anderen Tätigkeit erlaubt, wirksam?Wann ist eine sog. Änderungsklausel wirksam?Das Bundesarbeitsgericht hat die Kriterien benannt, die für die Wirksamkeit solcher Klauseln erforderlich sind. Zunächst müsse der Arbeitgeber bei der Vertragsformulierung auch die berechtigten Interessen des Arbeitnehmers berücksichtigen. Die Wirksamkeit einer Aufgabenänderung sei dann zu bejahen, wenn der Arbeitgeber nur eine Konkretisierung der vertraglich geschuldeten Tätigkeit vornehme (§106 Gewo) , nicht jedoch, wenn eine komplett neue Tätigkeit angeordnet werde. Alle Neuigkeiten im Überblick |