Arbeitsrecht: Arbeitsvertrag, der die Zuweisung einer anderen Tätigkeit erlaubt, wirksam?

Wann ist eine sog. Änderungsklausel wirksam?

Viele Arbeitsverträge enthalten eine Klausel, nach der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer eine andere, als die vereinbarte Tätigkeit zuweisen darf. Solche Klauseln sind jedoch nicht immer wirksam. Im Fall der Unwirksamkeit kann sich der Arbeitnehmer gegen die Veränderung der Tätigkeit/Versetzung wehren.

Das Bundesarbeitsgericht hat die Kriterien benannt, die für die Wirksamkeit solcher Klauseln erforderlich sind. Zunächst müsse der Arbeitgeber bei der Vertragsformulierung auch die berechtigten Interessen des Arbeitnehmers berücksichtigen. Die Wirksamkeit einer Aufgabenänderung sei dann zu bejahen, wenn der Arbeitgeber nur eine Konkretisierung der vertraglich geschuldeten Tätigkeit vornehme (§106 Gewo) , nicht jedoch, wenn eine komplett neue Tätigkeit angeordnet werde.



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Letztes Update 03.02.2007 | Copyright© Rechtsanwalt Moritz Sandkühler 2011 Seite drucken: Arbeitsrecht: Arbeitsvertrag, der die Zuweisung einer anderen Tätigkeit erlaubt, wirksam?| Seite einem Freund senden: Arbeitsrecht: Arbeitsvertrag, der die Zuweisung einer anderen Tätigkeit erlaubt, wirksam?

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