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Arbeitsrecht: Arbeitsvertrag, der die Zuweisung einer anderen Tätigkeit erlaubt, wirksam?
Wann ist eine sog. Änderungsklausel wirksam?
Viele Arbeitsverträge enthalten eine Klausel, nach der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer eine andere, als die vereinbarte Tätigkeit zuweisen darf. Solche Klauseln sind jedoch nicht immer wirksam. Im Fall der Unwirksamkeit kann sich der Arbeitnehmer gegen die Veränderung der Tätigkeit/Versetzung wehren.
Das Bundesarbeitsgericht hat die Kriterien benannt, die für die Wirksamkeit solcher Klauseln erforderlich sind. Zunächst müsse der Arbeitgeber bei der Vertragsformulierung auch die berechtigten Interessen des Arbeitnehmers berücksichtigen. Die Wirksamkeit einer Aufgabenänderung sei dann zu bejahen, wenn der Arbeitgeber nur eine Konkretisierung der vertraglich geschuldeten Tätigkeit vornehme (§106 Gewo) , nicht jedoch, wenn eine komplett neue Tätigkeit angeordnet werde.
Alle Neuigkeiten im Überblick
Letztes Update 03.02.2007 | Copyright© Rechtsanwalt Moritz Sandkühler 2006  | 
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| Frohe Weihnachten (20.12.2007) |
| Ich wünsche allen Mandanten frohe Weihnachten und einen guten Start ins neue Jahr |
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| Bafög Betrug (01.09.2007) |
| Höhe der Strafe kann auch von Einlassung im Verwaltungsverfahren abhängen |
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| Fachanwalt für Sozialrecht (09.01.2007) |
| Die Rechtsanwaltskammer Berlin hat mir im Dezember 2006 die Befugnis verliehen, die Fachanwaltsbezeichnung Fachanwalt für Sozialrecht zu führen |
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| Direktversicherung (01.10.2005) |
| Voller Krankenversicherungsbeitragssatz bei Leistungen aus einer Direktversicherung nicht verfassungswidrig |
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