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Arbeitsrecht: Bundesarbeitsgericht zur Klagefrist nach § 4 KSchG bei falscher Berechnung der Kündigungsfrist
Klagefrist von drei Wochen muss beachtet werden
Die Klage eines Arbeitnehmers gegen die Kündigung des Arbeitsverhältnisses muss nach § 4 Kündigungsschutzgesetz regelmäßig binnen drei Wochen erhoben werden. Mit Urteil vom 01.09.2010 hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) entschieden, dass diese Klagefrist grundsätzlich auch eingehalten werden muss, wenn der Arbeitnehmer geltend machen will, der Arbeitgeber habe die Kündigungsfrist des § 622 BGB für die ordentliche Kündigung falsch berechnet.
In dem durch das BAG entschiedenen Fall war die fehlerhafte Kündigung im Ergebnis nach § 7 KSchG wirksam, weil der Arbeitnehmer erst nach Ablauf von drei Wochen Klage erhoben hatte. Hinzu kam, dass die mit zu kurzer Frist ausgesprochenen Kündigung auch nicht als Kündigung zu einem späteren, korrekten Zeitpunkt ausgelegt werden konnte.
Ich stehe Ihnen für eine Beratung oder Ihre Vertretung im Arbeitsrecht gern zur Verfügung. Sie erhalten unter Telefon 030 694 04 44 oder reno@rechtsanwalt-sandkuehler.de einen kurzfristigen Termin.
Alle Neuigkeiten im Überblick
Letztes Update 15.11.2010 | Copyright© Rechtsanwalt Moritz Sandkühler 2011  | 
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| Kindergeld bei Aufenthalt im EU-Ausland (25.04.2012) |
| Voraussetzung für den Bezug von Kindergeld ist zunächst - vereinfacht dargestellt -, dass die Kinder in Deutschland, in der EU oder im Raum des EWR wohnen. |
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| Sozialrecht: "Reha vor Rente" (02.01.2012) |
| Die gemäß § 9 Abs. 1 SGB VI bestehende Obliegenheit Versicherter, sich einer medizinischen Reha zu unterziehen, besteht nur unter bestimmten Bedingungen |
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| DGB: Hartz IV weiterhin verfassungswidrig (05.09.2011) |
| Gutachten bestätigen den DGB in seiner Rechtsauffassung, dass die Regelbedarfe im Hartz-IV-System und in der Sozialhilfe weiterhin verfassungswidrig sind |
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| Frohe Weihnachten (20.12.2007) |
| Ich wünsche allen Mandanten frohe Weihnachten und einen guten Start ins neue Jahr |
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| Bafög Betrug (01.09.2007) |
| Höhe der Strafe kann auch von Einlassung im Verwaltungsverfahren abhängen |
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| Fachanwalt für Sozialrecht (09.01.2007) |
| Die Rechtsanwaltskammer Berlin hat mir im Dezember 2006 die Befugnis verliehen, die Fachanwaltsbezeichnung Fachanwalt für Sozialrecht zu führen |
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| Direktversicherung (01.10.2005) |
| Voller Krankenversicherungsbeitragssatz bei Leistungen aus einer Direktversicherung nicht verfassungswidrig |
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Statistik: |
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| online: | 3 | | heute: | 105 | | gestern: | 89 | | gesamt: | 299074 |
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Seit Oktober 2005 |
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