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Arbeitsrecht: Bundesregierung plant im Gesetzentwurf zum Arbeitnehmerdatenschutz Regelung zu sozialen Netzwerken
Der Gesetzentwurf der Bundesregierung soll u.a. die Frage regeln, ob Arbeitgeber Erkundigungen über Bewerber in sozialen Netzwerken einholen dürfen.
Der Gesetzentwurf sieht eine Ergänzung des Bundesdatenschutzgesetzes vor. Mit §§ 32 - 32 b BDSG neuer Fassung soll auch die Verwendung von Bewerberdaten geregelt werden. Erstmalig werden explizit Daten, die in privaten sozialen Netzwerken preisgegeben werden, erwähnt.
Nach dem Entwurf soll der potentielle Arbeitgeber öffentlich zugängliche Daten aus privaten sozialen Netzwerken, die der elektronischen Kommunikation dienen, grundsätzlich nicht erheben dürfen, dagegen aber solche aus beruflichen online-Netzwerken, also solchen, die zur "Darstellung der beruflichen Qualifikation ihrer Mitglieder bestimmt sind".
Alle Neuigkeiten im Überblick
Letztes Update 15.02.2011 | Copyright© Rechtsanwalt Moritz Sandkühler 2011  | 
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| Kindergeld bei Aufenthalt im EU-Ausland (25.04.2012) |
| Voraussetzung für den Bezug von Kindergeld ist zunächst - vereinfacht dargestellt -, dass die Kinder in Deutschland, in der EU oder im Raum des EWR wohnen. |
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| Sozialrecht: "Reha vor Rente" (02.01.2012) |
| Die gemäß § 9 Abs. 1 SGB VI bestehende Obliegenheit Versicherter, sich einer medizinischen Reha zu unterziehen, besteht nur unter bestimmten Bedingungen |
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| DGB: Hartz IV weiterhin verfassungswidrig (05.09.2011) |
| Gutachten bestätigen den DGB in seiner Rechtsauffassung, dass die Regelbedarfe im Hartz-IV-System und in der Sozialhilfe weiterhin verfassungswidrig sind |
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| Frohe Weihnachten (20.12.2007) |
| Ich wünsche allen Mandanten frohe Weihnachten und einen guten Start ins neue Jahr |
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| Bafög Betrug (01.09.2007) |
| Höhe der Strafe kann auch von Einlassung im Verwaltungsverfahren abhängen |
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| Fachanwalt für Sozialrecht (09.01.2007) |
| Die Rechtsanwaltskammer Berlin hat mir im Dezember 2006 die Befugnis verliehen, die Fachanwaltsbezeichnung Fachanwalt für Sozialrecht zu führen |
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| Direktversicherung (01.10.2005) |
| Voller Krankenversicherungsbeitragssatz bei Leistungen aus einer Direktversicherung nicht verfassungswidrig |
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Statistik: |
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| online: | 2 | | heute: | 105 | | gestern: | 89 | | gesamt: | 299074 |
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Seit Oktober 2005 |
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