Arbeitsrecht: Dreimonatige Ausschlussfrist in Betriebsvereinbarung unwirksam

Urteil des BAG zu Ausschlussfristen

In Arbeitsverträgen, Tarifverträgen und auch Betriebsvereinbarungen können Fristen enthalten sein, innerhalb derer der Arbeitnehmer seine Ansprüche gegen den Arbeitgeber geltend machen muss, damit sie nicht verfallen. So kann z.B. ein Gehaltsrückstand nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht mehr eingeklagt werden, wenn die Ausschlussfrist abgelaufen ist.

Das Bundesarbeitsgericht hat in einem jetzt veröffentlichten Urteil entschieden, dass eine in einer Betriebsvereinbarung enthalten Ausschlussfrist von drei Monaten unwirksam ist. Das hat zur Folge, dass der Arbeitnehmer seine Ansprüche auch noch nach Ablauf der Frist gegen den Arbeitgeber geltend machen und notfalls einklagen kann.  

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Letztes Update 24.04.2007 | CopyrightŠ Rechtsanwalt Moritz Sandkühler 2006 Seite drucken: Arbeitsrecht: Dreimonatige Ausschlussfrist in Betriebsvereinbarung unwirksam| Seite einem Freund senden: Arbeitsrecht: Dreimonatige Ausschlussfrist in Betriebsvereinbarung unwirksam

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