Arbeitsrecht: Dreimonatige Ausschlussfrist in Betriebsvereinbarung unwirksamUrteil des BAG zu AusschlussfristenDas Bundesarbeitsgericht hat in einem jetzt veröffentlichten Urteil entschieden, dass eine in einer Betriebsvereinbarung enthalten Ausschlussfrist von drei Monaten unwirksam ist. Das hat zur Folge, dass der Arbeitnehmer seine Ansprüche auch noch nach Ablauf der Frist gegen den Arbeitgeber geltend machen und notfalls einklagen kann. Alle Neuigkeiten im Überblick |