Arbeitsrecht: Frist zur Annahme eines Änderungsangebotes

Die durch den Arbeitgeber zu kurz gesetzte Annahmefrist bei einer Änderungskündigung verlängert sich automatisch

Der Arbeitnehmer kann das in einer Änderungskündigung enthaltene Angebot auf Veränderung des Arbeitsvertrages selbst dann noch binnen drei Wochen annehmen, wenn der Arbeitgeber eine kürzere Annahmefrist gesetzt hatte. Das hat das Bundesarbeitsgericht in einem aktuellen Urteil entschieden.

Wenn Sie eine Änderungskündigung erhalten, müssen Sie schnell reagieren. Innerhalb von drei Wochen ist zu prüfen, ob Sie den sog. Vorbehalt gegen die Kündigung erklären und Klage vor dem Arbeitsgericht erheben oder welche andere Reaktion für Sie günstig ist. Für Fragen zu diesem Thema stehe ich gern zur Verfügung. 

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Letztes Update 16.02.2007 | CopyrightŠ Rechtsanwalt Moritz Sandkühler 2006 Seite drucken: Arbeitsrecht: Frist zur Annahme eines Änderungsangebotes| Seite einem Freund senden: Arbeitsrecht: Frist zur Annahme eines Änderungsangebotes

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