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Arbeitsrecht: Frist zur Annahme eines Änderungsangebotes
Die durch den Arbeitgeber zu kurz gesetzte Annahmefrist bei einer Änderungskündigung verlängert sich automatisch
Der Arbeitnehmer kann das in einer Änderungskündigung enthaltene Angebot auf Veränderung des Arbeitsvertrages selbst dann noch binnen drei Wochen annehmen, wenn der Arbeitgeber eine kürzere Annahmefrist gesetzt hatte. Das hat das Bundesarbeitsgericht in einem aktuellen Urteil entschieden.
Wenn Sie eine Änderungskündigung erhalten, müssen Sie schnell reagieren. Innerhalb von drei Wochen ist zu prüfen, ob Sie den sog. Vorbehalt gegen die Kündigung erklären und Klage vor dem Arbeitsgericht erheben oder welche andere Reaktion für Sie günstig ist. Für Fragen zu diesem Thema stehe ich gern zur Verfügung.
Alle Neuigkeiten im Überblick
Letztes Update 16.02.2007 | Copyright© Rechtsanwalt Moritz Sandkühler 2006  | 
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| Frohe Weihnachten (20.12.2007) |
| Ich wünsche allen Mandanten frohe Weihnachten und einen guten Start ins neue Jahr |
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| Bafög Betrug (01.09.2007) |
| Höhe der Strafe kann auch von Einlassung im Verwaltungsverfahren abhängen |
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| Fachanwalt für Sozialrecht (09.01.2007) |
| Die Rechtsanwaltskammer Berlin hat mir im Dezember 2006 die Befugnis verliehen, die Fachanwaltsbezeichnung Fachanwalt für Sozialrecht zu führen |
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| Direktversicherung (01.10.2005) |
| Voller Krankenversicherungsbeitragssatz bei Leistungen aus einer Direktversicherung nicht verfassungswidrig |
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