Arbeitsrecht: Kündigung wegen Arbeitsunfall unwirksamDie krankheitsbedingte Kündigung ist grundsätzlich nur bei negativer Gesundheitsprognose wirksamVoraussetzung der Kündigung ist immer die sog. negative Gesundheitsprognose. Der Arbeitgeber muss aufgrund von Tatsachen im Zeitpunkt der Kündigung davon ausgehen, dass der Arbeitnehmer im bisherigen Umfang weiter/erneut krank sein wird. Zuletzt hat das LAG Rheinland-Pfalz entschieden, dass die Kündigung ohne eine solche negative Gesundheitsprognose unwirksam ist. Im entschiedenen Fall war ein Arbeitnehmer wegen eines Arbeitsunfalls krank geschrieben, ohne dass Grund zu der Annahme bestand, der Arbeitnehmer würde erneut im gleichen Umfang krank geschrieben werden müssen. Alle Neuigkeiten im Überblick |