Arbeitsrecht: Kündigung wegen Arbeitsunfall unwirksam

Die krankheitsbedingte Kündigung ist grundsätzlich nur bei negativer Gesundheitsprognose wirksam

Von der Frage, ob der Arbeitgeber während einer Erkrankung des Arbeitnehmers kündigen darf, ist die Frage zu unterscheiden, ob wegen einer Erkrankung des Arbeitnehmers die Kündigung ausgesprochen werden darf. Grundsätzlich ist die Kündigung wegen einer Erkrankung des Arbeitnehmers möglich. Das Bundesarbeitsgericht hat aber zum Schutz des Arbeitnehmers hohe Anforderungen an die krankheitsbedingte Kündigung gestellt.

Voraussetzung der Kündigung ist immer die sog. negative Gesundheitsprognose. Der Arbeitgeber muss aufgrund von Tatsachen im Zeitpunkt der Kündigung davon ausgehen, dass der Arbeitnehmer im bisherigen Umfang weiter/erneut krank sein wird.

Zuletzt hat das LAG Rheinland-Pfalz entschieden, dass die Kündigung ohne eine solche negative Gesundheitsprognose unwirksam ist. Im entschiedenen Fall war ein Arbeitnehmer wegen eines Arbeitsunfalls krank geschrieben, ohne dass Grund zu der Annahme bestand, der Arbeitnehmer würde erneut im gleichen Umfang krank geschrieben werden müssen.






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Letztes Update 02.02.2007 | Copyright© Rechtsanwalt Moritz Sandkühler 2011 Seite drucken: Arbeitsrecht: Kündigung wegen Arbeitsunfall unwirksam| Seite einem Freund senden: Arbeitsrecht: Kündigung wegen Arbeitsunfall unwirksam

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