Arbeitsrecht: Kündigungsschutzklage bei formularmäßigem Verzicht auf KlageUrteil des Bundesarbeitsgerichts zur Wirksamkeit eines Verzichts auf die KündigungsschutzklageIm entschiedenen Fall hatte der Arbeitnehmer auf dem Kündigungsschreiben bestätigt, dass er die Kündigung akzeptiert und auf eine Kündigungsschutzklage verzichtet. Eine Gegenleistung für diesen Verzicht erhielt er nicht. Das Bundesarbeitsgericht sah hierin eine unangemessene Benachteiligung des Arbeitnehmers, so dass sein Verzicht keine Wirkung entfaltete. Ich stehe für weitere Fragen gern zur Verfügung. Alle Neuigkeiten im Überblick |