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Arbeitsrecht: Kein Anspruch auf nur vorübergehende Verringerung der Arbeitszeit
§ 8 Teilzeit- und Befristungsgesetz gibt nur Anspruch auf dauerhafte Verringerung der Arbeitszeit
Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass Arbeitnehmer nur Anspruch auf eine unbefristete Verringerung der Arbeitszeit haben, nicht jedoch auf eine Verringerung für bestimmte Zeiträume. Der Antrag auf eine befristete Verringerung der Arbeitszeit ist dem Urteil zufolge unwirksam, so dass der Arbeitgeber den Antrag auch nicht gemäß § 8 Abs. 3 TzBfG mit dem Arbeitnehmer erörtern muss.
Alle Neuigkeiten im Überblick
Letztes Update 24.03.2007 | Copyright© Rechtsanwalt Moritz Sandkühler 2011  | 
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| Sozialrecht: "Reha vor Rente" (02.01.2012) |
| Die gemäß § 9 Abs. 1 SGB VI bestehende Obliegenheit Versicherter, sich einer medizinischen Reha zu unterziehen, besteht nur unter bestimmten Bedingungen |
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| DGB: Hartz IV weiterhin verfassungswidrig (05.09.2011) |
| Gutachten bestätigen den DGB in seiner Rechtsauffassung, dass die Regelbedarfe im Hartz-IV-System und in der Sozialhilfe weiterhin verfassungswidrig sind |
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| Frohe Weihnachten (20.12.2007) |
| Ich wünsche allen Mandanten frohe Weihnachten und einen guten Start ins neue Jahr |
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| Bafög Betrug (01.09.2007) |
| Höhe der Strafe kann auch von Einlassung im Verwaltungsverfahren abhängen |
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| Fachanwalt für Sozialrecht (09.01.2007) |
| Die Rechtsanwaltskammer Berlin hat mir im Dezember 2006 die Befugnis verliehen, die Fachanwaltsbezeichnung Fachanwalt für Sozialrecht zu führen |
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| Direktversicherung (01.10.2005) |
| Voller Krankenversicherungsbeitragssatz bei Leistungen aus einer Direktversicherung nicht verfassungswidrig |
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Statistik: |
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| online: | 1 | | heute: | 61 | | gestern: | 103 | | gesamt: | 281947 |
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Seit Oktober 2005 |
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