Arbeitsrecht: Kein Anspruch des Arbeitgebers gegen Arbeitnehmer auf Erstattung von SozialversicherungsbeiträgenEntscheidung des Landesarbeitsgerichts MünchenHintergrund ist die Regelung in § 28 g Satz 2 SGB IV. Danach hat der Arbeitgeber gegen den Arbeitnehmer zwar einen Anspruch auf die vom Arbeitnehmer zu tragenden Sozialversicherungsbeiträge. Diesen Anspruch kann der Arbeitgeber im Regelfall aber nur durch Abzug vom Bruttolohn geltend machen. Scheidet der Arbeitnehmer aus dem Beschäftigungsverhältnis aus, ist ein solcher Lohnabzug nicht mehr möglich. Der Arbeitgeber hat dann im Regelfall die Sozialversicherungsbeiträge allein zu tragen, wenn er die vom Arbeitnehmer zu tragenden Beiträge aufgrund eines Versehens nicht vorher vom Bruttolohn abgezogen hat. Wenn Sie eine arbeitsrechtliche Beratung wünschen, stehe ich hierfür gern zur Verfügung. Alle Neuigkeiten im Überblick |