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Arbeitsrecht: Kündigungsschutz von Schwerbehinderten
Zeitpunkt der Mitteilung der Schwerbehinderung an den Arbeitgeber
Die Kündigung eines Schwerbehinderten bedarf der Zustimmung des Integrationsamtes. Eine gesetzliche Regelung, wann der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber die Schwerbehinderung mitteilen muss, damit er diesen Sonderkündigungsschutz hat, fehlt.
Nach der neuesten Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist die Mitteilung der Schwerbehinderung an den Arbeitgeber regelmäßig innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung erforderlich. Ohne diese Mitteilung verliert der Arbeitnehmer in der Regel seinen Sonderkündigungsschutz.
Eile ist geboten, wenn die Schwerbehinderteneigenschaft noch nicht festgestellt ist. In diesem Fall sollte der Arbeitgeber unverzüglich über den gestellten Antrag auf Feststellung der Schwerbehinderteneigenschaft informiert werden.
Aus taktischen und rechtlichen Gründen (Verlust von Ansprüchen) sollte die Schwerbehinderteneigenschaft im Normallfall nicht erst nach Erhalt einer Kündigung offen gelegt werden. Bitte vereinbaren Sie einen Termin mit meiner Kanzlei, wenn ich Ihnen in der hier beschriebenen Rechtsfrage weiter helfen kann.
Alle Neuigkeiten im Überblick
Letztes Update 16.02.2007 | Copyright© Rechtsanwalt Moritz Sandkühler 2011  | 
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| Sozialrecht: "Reha vor Rente" (02.01.2012) |
| Die gemäß § 9 Abs. 1 SGB VI bestehende Obliegenheit Versicherter, sich einer medizinischen Reha zu unterziehen, besteht nur unter bestimmten Bedingungen |
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| DGB: Hartz IV weiterhin verfassungswidrig (05.09.2011) |
| Gutachten bestätigen den DGB in seiner Rechtsauffassung, dass die Regelbedarfe im Hartz-IV-System und in der Sozialhilfe weiterhin verfassungswidrig sind |
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| Frohe Weihnachten (20.12.2007) |
| Ich wünsche allen Mandanten frohe Weihnachten und einen guten Start ins neue Jahr |
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| Bafög Betrug (01.09.2007) |
| Höhe der Strafe kann auch von Einlassung im Verwaltungsverfahren abhängen |
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| Fachanwalt für Sozialrecht (09.01.2007) |
| Die Rechtsanwaltskammer Berlin hat mir im Dezember 2006 die Befugnis verliehen, die Fachanwaltsbezeichnung Fachanwalt für Sozialrecht zu führen |
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| Direktversicherung (01.10.2005) |
| Voller Krankenversicherungsbeitragssatz bei Leistungen aus einer Direktversicherung nicht verfassungswidrig |
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Statistik: |
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| online: | 1 | | heute: | 55 | | gestern: | 103 | | gesamt: | 281941 |
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Seit Oktober 2005 |
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