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Arbeitsrecht: Kündigungsschutzklage bei formularmäßigem Verzicht auf Klage
Urteil des Bundesarbeitsgerichts zur Wirksamkeit eines Verzichts auf die Kündigungsschutzklage
Das Bundearbeitsgericht hat in einem jetzt bekannt gewordenen Urteil festgestellt, dass der formularmäßige Verzicht auf die Kündigungsschutzklage unwirksam ist und den Arbeitnehmer nicht daran hindert, die Kündigungsschutzklage zu erheben.
Im entschiedenen Fall hatte der Arbeitnehmer auf dem Kündigungsschreiben bestätigt, dass er die Kündigung akzeptiert und auf eine Kündigungsschutzklage verzichtet. Eine Gegenleistung für diesen Verzicht erhielt er nicht. Das Bundesarbeitsgericht sah hierin eine unangemessene Benachteiligung des Arbeitnehmers, so dass sein Verzicht keine Wirkung entfaltete.
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Letztes Update 19.03.2008 | Copyright© Rechtsanwalt Moritz Sandkühler 2006  | 
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