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Arbeitsrecht: Neue Kündigungsfristen bei Kündigung des Arbeitsverhältnis
Urteil des EUGH vom 19.01.2010, Rechtssache C-555/07
§ 622 Abs. 2 BGB regelt die Fristen für die Kündigung von Arbeitsverhältnissen. Je länger ein Arbeitsverhältnis andauert, desto länger ist die Kündigungsfrist. Allerdings werden für die Berechnung der Kündigungsfrist nur solche Beschäftigungszeiten berücksichtigt, die der Arbeitnehmer nach Vollendung des 25. Lebensjahrs zurücklegt. So führt beispielsweise eine Beschäftigung vom 19. bis zum 25 . Lebensjahr nicht zu einer Verlängerung der Kündigungsfrist.
Der Europäische Gerichtshof hat am 19.01.2010 entschieden, dass die gesetzliche Regelung gegen das Verbot der Altersdiskriminierung der Europäischen Union verstößt, da die Nichtberücksichtigung von Beschäftigungszeiten vor dem 25. Geburtstag sachlich nicht zu rechtfertigen ist. In der Folge werden deutsche Arbeitsgerichte die Kündigungsfrist zukünftig zugunsten der Arbeitnehmer anders berechnen.
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Letztes Update 29.01.2010 | Copyright© Rechtsanwalt Moritz Sandkühler 2006  | 
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