Arbeitsrecht: Neue Kündigungsfristen bei Kündigung des Arbeitsverhältnis

Urteil des EUGH vom 19.01.2010, Rechtssache C-555/07

§ 622 Abs. 2 BGB regelt die Fristen für die Kündigung von Arbeitsverhältnissen. Je länger ein Arbeitsverhältnis andauert, desto länger ist die Kündigungsfrist. Allerdings werden für die Berechnung der Kündigungsfrist nur solche Beschäftigungszeiten berücksichtigt, die der Arbeitnehmer nach Vollendung des 25. Lebensjahrs zurücklegt. So führt beispielsweise eine Beschäftigung vom 19. bis zum 25 . Lebensjahr nicht zu einer Verlängerung der Kündigungsfrist.

Der Europäische Gerichtshof hat am 19.01.2010 entschieden, dass die gesetzliche Regelung gegen das Verbot der Altersdiskriminierung der Europäischen Union verstößt, da die Nichtberücksichtigung von Beschäftigungszeiten vor dem 25. Geburtstag sachlich nicht zu rechtfertigen ist. In der Folge werden deutsche Arbeitsgerichte die Kündigungsfrist zukünftig zugunsten der Arbeitnehmer anders  berechnen.

Ich stehe für weitere Fragen oder Ihre Vertretung im Arbeitsrecht gern zur Verfügung.




Alle Neuigkeiten im Überblick
Letztes Update 29.01.2010 | CopyrightŠ Rechtsanwalt Moritz Sandkühler 2006 Seite drucken: Arbeitsrecht: Neue Kündigungsfristen bei Kündigung des Arbeitsverhältnis| Seite einem Freund senden: Arbeitsrecht: Neue Kündigungsfristen bei Kündigung des Arbeitsverhältnis

Zurück zur Startseite