Arbeitsrecht: Neue Kündigungsfristen bei Kündigung des ArbeitsverhältnisUrteil des EUGH vom 19.01.2010, Rechtssache C-555/07§ 622 Abs. 2 BGB regelt die Fristen für die Kündigung von Arbeitsverhältnissen. Je länger ein Arbeitsverhältnis andauert, desto länger ist die Kündigungsfrist. Allerdings werden für die Berechnung der Kündigungsfrist nur solche Beschäftigungszeiten berücksichtigt, die der Arbeitnehmer nach Vollendung des 25. Lebensjahrs zurücklegt. So führt beispielsweise eine Beschäftigung vom 19. bis zum 25 . Lebensjahr nicht zu einer Verlängerung der Kündigungsfrist. Alle Neuigkeiten im Überblick |