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Arbeitsrecht: Ordentliche Kündigung ohne Abmahnung bei Installation privater Software
Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts zur Installation einer Anonymisierungssoftware
Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass - abhängig vom Einzelfall - eine ordentliche Kündigung des Arbeitnehmers ohne vorherige Abmahnung wirksam sein kann, wenn der Arbeitnehmer entgegen einer Dienstanweisung eine sog. Anonymisierungssoftware auf dem PC des Arbeitgebers installiert. Durch eine solche Software soll verhindert werden, dass der Arbeitgeber erkennen kann, welche Seiten der Arbeitnehmer im Internet aufruft. Das Bundesarbeitsgericht hat den Rechtsstreit zur erneuten Verhandlung an das Landesarbeitsgericht zurückverwiesen. Das Landesarbeitsgericht müsse erneut prüfen, ob der Pflichtenverstoß des Arbeitnehmers die Kündigung in diesem konkreten Fall rechtfertige.
Alle Neuigkeiten im Überblick
Letztes Update 16.02.2007 | Copyright© Rechtsanwalt Moritz Sandkühler 2011  | 
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| Sozialrecht: "Reha vor Rente" (02.01.2012) |
| Die gemäß § 9 Abs. 1 SGB VI bestehende Obliegenheit Versicherter, sich einer medizinischen Reha zu unterziehen, besteht nur unter bestimmten Bedingungen |
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| DGB: Hartz IV weiterhin verfassungswidrig (05.09.2011) |
| Gutachten bestätigen den DGB in seiner Rechtsauffassung, dass die Regelbedarfe im Hartz-IV-System und in der Sozialhilfe weiterhin verfassungswidrig sind |
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| Frohe Weihnachten (20.12.2007) |
| Ich wünsche allen Mandanten frohe Weihnachten und einen guten Start ins neue Jahr |
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| Bafög Betrug (01.09.2007) |
| Höhe der Strafe kann auch von Einlassung im Verwaltungsverfahren abhängen |
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| Fachanwalt für Sozialrecht (09.01.2007) |
| Die Rechtsanwaltskammer Berlin hat mir im Dezember 2006 die Befugnis verliehen, die Fachanwaltsbezeichnung Fachanwalt für Sozialrecht zu führen |
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| Direktversicherung (01.10.2005) |
| Voller Krankenversicherungsbeitragssatz bei Leistungen aus einer Direktversicherung nicht verfassungswidrig |
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Statistik: |
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Seit Oktober 2005 |
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