Arbeitsrecht: Ordentliche Kündigung ohne Abmahnung bei Installation privater Software

Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts zur Installation einer Anonymisierungssoftware

Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass - abhängig vom Einzelfall - eine ordentliche Kündigung des Arbeitnehmers ohne vorherige Abmahnung wirksam sein kann, wenn der Arbeitnehmer entgegen einer Dienstanweisung eine sog. Anonymisierungssoftware auf dem PC des Arbeitgebers installiert. Durch eine solche Software soll verhindert werden, dass der Arbeitgeber erkennen kann, welche Seiten der Arbeitnehmer im Internet aufruft. Das Bundesarbeitsgericht hat den Rechtsstreit zur erneuten Verhandlung an das Landesarbeitsgericht zurückverwiesen. Das Landesarbeitsgericht müsse erneut prüfen, ob der Pflichtenverstoß des Arbeitnehmers die Kündigung in diesem konkreten Fall rechtfertige.

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Letztes Update 16.02.2007 | Copyright© Rechtsanwalt Moritz Sandkühler 2011 Seite drucken: Arbeitsrecht: Ordentliche Kündigung ohne Abmahnung bei Installation privater Software| Seite einem Freund senden: Arbeitsrecht: Ordentliche Kündigung ohne Abmahnung bei Installation privater Software

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