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Arbeitsrecht: Pflicht zur Rückzahlung zu viel gezahlten Gehalts
Überzahltes Gehalt muss der Arbeitgeber innerhalb der vertraglichen Ausschlussfrist zurückfordern. Die Berufung auf diese Frist kann rechtsmißbräuchlich sein
Zahlt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer irrtümlich ein zu hohes Gehalt, kann er die Differenz zum vereinbarten Gehalt unter Umständen zurückfordern. Er muss dabei die (tarif-) vertraglichen Ausschlussfristen beachten. Beruft sich der Arbeitnehmer darauf, die Ausschlussfrist sei abgelaufen, so kann das nach einem aktuellen Urteil des Bundesarbeitsgerichts im Einzelfall rechtsmißbräuchlich und damit unbeachtlich sein. Im übrigen kann ein Schadensersatzanspruch des Arbeitgebers gegen den Arbeitnehmer bestehen, wenn dieser den Arbeitgeber bewusst nicht auf den Irrtum aufmerksam macht.
Im entschiedenen Fall hatte der Arbeitgeber dem Landesamt als zuständiger Bezügestelle nicht mitgeteilt, dass der Arbeitnehmer seine Arbeitszeit wegen Altersteilzeit reduziert hatte. Die Bezügestelle zahlte daraufhin für mehrere Jahre irrtümlich den Lohn für eine volle Stelle aus.
Alle Neuigkeiten im Überblick
Letztes Update 23.05.2011 | Copyright© Rechtsanwalt Moritz Sandkühler 2011  | 
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| Kindergeld bei Aufenthalt im EU-Ausland (25.04.2012) |
| Voraussetzung für den Bezug von Kindergeld ist zunächst - vereinfacht dargestellt -, dass die Kinder in Deutschland, in der EU oder im Raum des EWR wohnen. |
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| Sozialrecht: "Reha vor Rente" (02.01.2012) |
| Die gemäß § 9 Abs. 1 SGB VI bestehende Obliegenheit Versicherter, sich einer medizinischen Reha zu unterziehen, besteht nur unter bestimmten Bedingungen |
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| DGB: Hartz IV weiterhin verfassungswidrig (05.09.2011) |
| Gutachten bestätigen den DGB in seiner Rechtsauffassung, dass die Regelbedarfe im Hartz-IV-System und in der Sozialhilfe weiterhin verfassungswidrig sind |
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| Frohe Weihnachten (20.12.2007) |
| Ich wünsche allen Mandanten frohe Weihnachten und einen guten Start ins neue Jahr |
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| Bafög Betrug (01.09.2007) |
| Höhe der Strafe kann auch von Einlassung im Verwaltungsverfahren abhängen |
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| Fachanwalt für Sozialrecht (09.01.2007) |
| Die Rechtsanwaltskammer Berlin hat mir im Dezember 2006 die Befugnis verliehen, die Fachanwaltsbezeichnung Fachanwalt für Sozialrecht zu führen |
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| Direktversicherung (01.10.2005) |
| Voller Krankenversicherungsbeitragssatz bei Leistungen aus einer Direktversicherung nicht verfassungswidrig |
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Statistik: |
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Seit Oktober 2005 |
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