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Arbeitsrecht: Private Nutzung des Internet
Surfen während der Arbeitszeit rechtfertigt nicht immer die fristlose Kündigung
Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts kann eine private Nutzung des Internet die fristlose Kündigung des Arbeitsverhältnisses rechtfertigen. Das Surfen verletze die arbeitsvertraglich geschuldete Pflicht, seine Arbeitskraft für den Arbeitgeber einzusetzen. Das Recht zur fristlosen Kündigung (eines ordentlich unkündbaren) Mitarbeiters gilt aber nur bei privater Nutzung in erheblichem zeitlichen Umfang. Für weitere Fragen zu diesem Thema stehe ich gern zur Verfügung.
Alle Neuigkeiten im Überblick
Letztes Update 16.02.2007 | Copyright© Rechtsanwalt Moritz Sandkühler 2011  | 
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| Sozialrecht: "Reha vor Rente" (02.01.2012) |
| Die gemäß § 9 Abs. 1 SGB VI bestehende Obliegenheit Versicherter, sich einer medizinischen Reha zu unterziehen, besteht nur unter bestimmten Bedingungen |
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| DGB: Hartz IV weiterhin verfassungswidrig (05.09.2011) |
| Gutachten bestätigen den DGB in seiner Rechtsauffassung, dass die Regelbedarfe im Hartz-IV-System und in der Sozialhilfe weiterhin verfassungswidrig sind |
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| Frohe Weihnachten (20.12.2007) |
| Ich wünsche allen Mandanten frohe Weihnachten und einen guten Start ins neue Jahr |
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| Bafög Betrug (01.09.2007) |
| Höhe der Strafe kann auch von Einlassung im Verwaltungsverfahren abhängen |
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| Fachanwalt für Sozialrecht (09.01.2007) |
| Die Rechtsanwaltskammer Berlin hat mir im Dezember 2006 die Befugnis verliehen, die Fachanwaltsbezeichnung Fachanwalt für Sozialrecht zu führen |
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| Direktversicherung (01.10.2005) |
| Voller Krankenversicherungsbeitragssatz bei Leistungen aus einer Direktversicherung nicht verfassungswidrig |
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Statistik: |
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| online: | 1 | | heute: | 55 | | gestern: | 103 | | gesamt: | 281941 |
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Seit Oktober 2005 |
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