Arbeitsrecht: Private Nutzung des Internet

Surfen während der Arbeitszeit rechtfertigt nicht immer die fristlose Kündigung

Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts kann eine private Nutzung des Internet die fristlose Kündigung des Arbeitsverhältnisses rechtfertigen. Das Surfen verletze die arbeitsvertraglich geschuldete Pflicht, seine Arbeitskraft für den Arbeitgeber einzusetzen. Das Recht zur fristlosen Kündigung (eines ordentlich unkündbaren) Mitarbeiters gilt aber nur bei privater Nutzung in erheblichem zeitlichen Umfang. Für weitere Fragen zu diesem Thema stehe ich gern zur Verfügung.



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Letztes Update 16.02.2007 | CopyrightŠ Rechtsanwalt Moritz Sandkühler 2006 Seite drucken: Arbeitsrecht: Private Nutzung des Internet| Seite einem Freund senden: Arbeitsrecht: Private Nutzung des Internet

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