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Rechtsgebiete » Arbeitsrecht » Arbeitsrecht: Prozesskostenhilfe ist bei Kündigungsschutzklage auch für den allgemeinen Feststellungsantrag zu bewilligen
Arbeitsrecht: Prozesskostenhilfe ist bei Kündigungsschutzklage auch für den allgemeinen Feststellungsantrag zu bewilligen
Bei ausreichernder Begründung muss auch für den sog. "Schleppnetzantrag" Prozesskostenhilfe bewilligt werden
In Kündigungsschutzverfahren vor dem Arbeitsgericht sollte der Anwalt des gekündigten Arbeitnehmers regelmäßig den zusätzlichen Antrag stellen, dass das Arbeitsverhältnis auch nicht aus anderen Gründen als der angegriffenen Kündigung beendet ist. Es handelt sich hierbei um den sog. "Schleppnetzantrag", mit dem vermieden werden soll, dass zwar die Klage gegen die Kündigung gewonnen wird, das Arbeitsverhältnis aber wegen einer erneuten Kündigung beendet ist.
Das Landesarbeitsgericht Frankfurt a.M. hat entschieden, dass auch für diesen Antrag Prozesskostenhilfe zu bewilligen ist, wenn der Anwalt den Antrag ausreichend begründet. Bitte beachten Sie, dass Sie nach Erhalt einer Kündigung sofort tätig werden müssen, da die Klagfrist gegen eine Kündigung schon nach 3 Wochen abläuft. Bitte vereinbaren Sie einen Termin mit meiner Kanzlei, wenn ich Ihre Rechte gegenüber Ihrem Arbeitgeber vertreten und ggf. Prozesskostenhilfe beantragen soll.
Alle Neuigkeiten im Überblick
Letztes Update 23.03.2007 | Copyright© Rechtsanwalt Moritz Sandkühler 2011  | 
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| Sozialrecht: "Reha vor Rente" (02.01.2012) |
| Die gemäß § 9 Abs. 1 SGB VI bestehende Obliegenheit Versicherter, sich einer medizinischen Reha zu unterziehen, besteht nur unter bestimmten Bedingungen |
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| DGB: Hartz IV weiterhin verfassungswidrig (05.09.2011) |
| Gutachten bestätigen den DGB in seiner Rechtsauffassung, dass die Regelbedarfe im Hartz-IV-System und in der Sozialhilfe weiterhin verfassungswidrig sind |
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| Frohe Weihnachten (20.12.2007) |
| Ich wünsche allen Mandanten frohe Weihnachten und einen guten Start ins neue Jahr |
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| Bafög Betrug (01.09.2007) |
| Höhe der Strafe kann auch von Einlassung im Verwaltungsverfahren abhängen |
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| Fachanwalt für Sozialrecht (09.01.2007) |
| Die Rechtsanwaltskammer Berlin hat mir im Dezember 2006 die Befugnis verliehen, die Fachanwaltsbezeichnung Fachanwalt für Sozialrecht zu führen |
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| Direktversicherung (01.10.2005) |
| Voller Krankenversicherungsbeitragssatz bei Leistungen aus einer Direktversicherung nicht verfassungswidrig |
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Seit Oktober 2005 |
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