Arbeitsrecht: Prozesskostenhilfe ist bei Kündigungsschutzklage auch für den allgemeinen Feststellungsantrag zu bewilligenBei ausreichernder Begründung muss auch für den sog. "Schleppnetzantrag" Prozesskostenhilfe bewilligt werdenDas Landesarbeitsgericht Frankfurt a.M. hat entschieden, dass auch für diesen Antrag Prozesskostenhilfe zu bewilligen ist, wenn der Anwalt den Antrag ausreichend begründet. Bitte beachten Sie, dass Sie nach Erhalt einer Kündigung sofort tätig werden müssen, da die Klagfrist gegen eine Kündigung schon nach 3 Wochen abläuft. Bitte vereinbaren Sie einen Termin mit meiner Kanzlei, wenn ich Ihre Rechte gegenüber Ihrem Arbeitgeber vertreten und ggf. Prozesskostenhilfe beantragen soll. Alle Neuigkeiten im Überblick |