Arbeitsrecht: Rückforderung des Familienzuschlags nach dem BundesbesoldungsgesetzRückforderung durch den Arbeitgeber / Dienstherren nicht immer möglichWenn der Arbeitgeber nachträglich bemerkt, dass er den Familienzuschlag gezahlt hat, obwohl die Voraussetzungen hierfür schon in der Vergangenheit weggefallen sind, fordert er den zu viel gezahlten Betrag in der Regel vom Arbeitnehmer zurück. Nicht immer ist er hierzu aber berechtigt. Insbesondere wenn der Arbeitnehmer den Familienzuschlag bereits verbraucht hat, sollte anwaltlicher Rat eingeholt werden. Alle Neuigkeiten im Überblick |