Arbeitsrecht: Restitutionsklage bei rückwirkender Anerkennung der Schwerbehinderung

Schwerbehinderung und Kündigungsschutz

Das Landesarbeitsgericht Hamm hat in einer jetzt veröffentlichten Entscheidung darauf hingewiesen, dass einem gekündigten Arbeitnehmer, der seine Kündigungsschutzklage in zwei Instanzen verloren hat, noch der Weg der (fristgebundenen!) Restitutionsklage offen stehen kann, wenn er nach Abschluss der Berufungsinstanz des Arbeitsgerichtsverfahrens rückwirkend die Anerkennung der Schwerbehinderung durchsetzt.

Im entschiedenen Fall hatte der Arbeitnehmer vor Ausspruch der Kündigung durch den Arbeitgeber den Antrag auf Feststellung der Schwerbehinderung gestellt, konnte diesen Anspruch aber erst über ein Jahr nach Ausspruch der Kündigung gegen die zu langsam arbeitende Behörde vor dem Sozialgericht durchsetzen. In vergleichbaren Fällen muss also unverzüglich geprüft werden, ob das Kündigungsschutzverfahren im Wege der Restitutionsklage weiter verfolgt werden kann.



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Letztes Update 05.05.2009 | Copyright© Rechtsanwalt Moritz Sandkühler 2011 Seite drucken: Arbeitsrecht: Restitutionsklage bei rückwirkender Anerkennung der Schwerbehinderung| Seite einem Freund senden: Arbeitsrecht: Restitutionsklage bei rückwirkender Anerkennung der Schwerbehinderung

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