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Arbeitsrecht: Restitutionsklage bei rückwirkender Anerkennung der Schwerbehinderung
Schwerbehinderung und Kündigungsschutz
Das Landesarbeitsgericht Hamm hat in einer jetzt veröffentlichten Entscheidung darauf hingewiesen, dass einem gekündigten Arbeitnehmer, der seine Kündigungsschutzklage in zwei Instanzen verloren hat, noch der Weg der (fristgebundenen!) Restitutionsklage offen stehen kann, wenn er nach Abschluss der Berufungsinstanz des Arbeitsgerichtsverfahrens rückwirkend die Anerkennung der Schwerbehinderung durchsetzt.
Im entschiedenen Fall hatte der Arbeitnehmer vor Ausspruch der Kündigung durch den Arbeitgeber den Antrag auf Feststellung der Schwerbehinderung gestellt, konnte diesen Anspruch aber erst über ein Jahr nach Ausspruch der Kündigung gegen die zu langsam arbeitende Behörde vor dem Sozialgericht durchsetzen. In vergleichbaren Fällen muss also unverzüglich geprüft werden, ob das Kündigungsschutzverfahren im Wege der Restitutionsklage weiter verfolgt werden kann.
Alle Neuigkeiten im Überblick
Letztes Update 05.05.2009 | Copyright© Rechtsanwalt Moritz Sandkühler 2011  | 
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| Sozialrecht: "Reha vor Rente" (02.01.2012) |
| Die gemäß § 9 Abs. 1 SGB VI bestehende Obliegenheit Versicherter, sich einer medizinischen Reha zu unterziehen, besteht nur unter bestimmten Bedingungen |
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| DGB: Hartz IV weiterhin verfassungswidrig (05.09.2011) |
| Gutachten bestätigen den DGB in seiner Rechtsauffassung, dass die Regelbedarfe im Hartz-IV-System und in der Sozialhilfe weiterhin verfassungswidrig sind |
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| Frohe Weihnachten (20.12.2007) |
| Ich wünsche allen Mandanten frohe Weihnachten und einen guten Start ins neue Jahr |
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| Bafög Betrug (01.09.2007) |
| Höhe der Strafe kann auch von Einlassung im Verwaltungsverfahren abhängen |
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| Fachanwalt für Sozialrecht (09.01.2007) |
| Die Rechtsanwaltskammer Berlin hat mir im Dezember 2006 die Befugnis verliehen, die Fachanwaltsbezeichnung Fachanwalt für Sozialrecht zu führen |
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| Direktversicherung (01.10.2005) |
| Voller Krankenversicherungsbeitragssatz bei Leistungen aus einer Direktversicherung nicht verfassungswidrig |
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