Arbeitsrecht: Urlaub für Teilzeitkräfte

Berechnung des Urlaubsanspruchs von Teilzeitarbeitskräften

Die Berechnung des Urlaubsanspruchs von Teilzeitkräften hängt von der vertraglichen / tarifvertraglichen Formulierung ab. Nach dem Bundesurlaubsgesetz haben Vollzeitkräfte nach sechs Beschäftigungsmonaten Anspruch auf mindestens 24 Werktage Erholungsurlaub. Dieser Anspruch darf vertraglich nicht unterschritten werden. Werktage sind die Wochentage von Montag bis einschließlich Samstag, so dass Vollzeitkräfte bei 24 Werktagen Urlaubsanspruch genau 4 Wochen Urlaub im Jahr nehmen können.

Sind bei einer fünf-Tage-Arbeitswoche dagegen 24 Arbeitstage Urlaub vereinbart, besteht schon ein Anspruch auf vier Wochen und 4 Tage Urlaub.

Zur Berechnung des Urlaubsanspruchs von Teilzeitarbeitskräften sind die Arbeitstage der Teilzeitkraft in Relation zu den Arbeitstagen einer Vollzeitkraft zu setzen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass an den Tagen, an denen die Teilzeitarbeitskraft nicht arbeiten muss, auch keine Urlaubstage "aufgezehrt" werden. Auf die Anzahl der täglich gearbeiteten Stunden kommt es nicht an.

Die konkrete Berechnung des Urlaubsanspruchs hängt von der vertraglichen Formulierung ab. Bei der Prüfung Ihres Anspruchs bin ich Ihnen gern behilflich.



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Letztes Update 16.02.2007 | Copyright© Rechtsanwalt Moritz Sandkühler 2011 Seite drucken: Arbeitsrecht: Urlaub für Teilzeitkräfte| Seite einem Freund senden: Arbeitsrecht: Urlaub für Teilzeitkräfte

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