Arbeitsrecht: Urlaub für TeilzeitkräfteBerechnung des Urlaubsanspruchs von TeilzeitarbeitskräftenSind bei einer fünf-Tage-Arbeitswoche dagegen 24 Arbeitstage Urlaub vereinbart, besteht schon ein Anspruch auf vier Wochen und 4 Tage Urlaub. Zur Berechnung des Urlaubsanspruchs von Teilzeitarbeitskräften sind die Arbeitstage der Teilzeitkraft in Relation zu den Arbeitstagen einer Vollzeitkraft zu setzen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass an den Tagen, an denen die Teilzeitarbeitskraft nicht arbeiten muss, auch keine Urlaubstage "aufgezehrt" werden. Auf die Anzahl der täglich gearbeiteten Stunden kommt es nicht an. Die konkrete Berechnung des Urlaubsanspruchs hängt von der vertraglichen Formulierung ab. Bei der Prüfung Ihres Anspruchs bin ich Ihnen gern behilflich. Alle Neuigkeiten im Überblick |