|
|
| |
|
Sie befinden sich hier :
Rechtsgebiete » Arbeitsrecht » Arbeitsrecht: Urlaub für Teilzeitkräfte
Arbeitsrecht: Urlaub für Teilzeitkräfte
Berechnung des Urlaubsanspruchs von Teilzeitarbeitskräften
Die Berechnung des Urlaubsanspruchs von Teilzeitkräften hängt von der vertraglichen / tarifvertraglichen Formulierung ab. Nach dem Bundesurlaubsgesetz haben Vollzeitkräfte nach sechs Beschäftigungsmonaten Anspruch auf mindestens 24 Werktage Erholungsurlaub. Dieser Anspruch darf vertraglich nicht unterschritten werden. Werktage sind die Wochentage von Montag bis einschließlich Samstag, so dass Vollzeitkräfte bei 24 Werktagen Urlaubsanspruch genau 4 Wochen Urlaub im Jahr nehmen können.
Sind bei einer fünf-Tage-Arbeitswoche dagegen 24 Arbeitstage Urlaub vereinbart, besteht schon ein Anspruch auf vier Wochen und 4 Tage Urlaub.
Zur Berechnung des Urlaubsanspruchs von Teilzeitarbeitskräften sind die Arbeitstage der Teilzeitkraft in Relation zu den Arbeitstagen einer Vollzeitkraft zu setzen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass an den Tagen, an denen die Teilzeitarbeitskraft nicht arbeiten muss, auch keine Urlaubstage "aufgezehrt" werden. Auf die Anzahl der täglich gearbeiteten Stunden kommt es nicht an.
Die konkrete Berechnung des Urlaubsanspruchs hängt von der vertraglichen Formulierung ab. Bei der Prüfung Ihres Anspruchs bin ich Ihnen gern behilflich.
Alle Neuigkeiten im Überblick
Letztes Update 16.02.2007 | Copyright© Rechtsanwalt Moritz Sandkühler 2011  | 
|
|
| |
|
| Sozialrecht: "Reha vor Rente" (02.01.2012) |
| Die gemäß § 9 Abs. 1 SGB VI bestehende Obliegenheit Versicherter, sich einer medizinischen Reha zu unterziehen, besteht nur unter bestimmten Bedingungen |
| |
| DGB: Hartz IV weiterhin verfassungswidrig (05.09.2011) |
| Gutachten bestätigen den DGB in seiner Rechtsauffassung, dass die Regelbedarfe im Hartz-IV-System und in der Sozialhilfe weiterhin verfassungswidrig sind |
| |
| Frohe Weihnachten (20.12.2007) |
| Ich wünsche allen Mandanten frohe Weihnachten und einen guten Start ins neue Jahr |
| |
| Bafög Betrug (01.09.2007) |
| Höhe der Strafe kann auch von Einlassung im Verwaltungsverfahren abhängen |
| |
| Fachanwalt für Sozialrecht (09.01.2007) |
| Die Rechtsanwaltskammer Berlin hat mir im Dezember 2006 die Befugnis verliehen, die Fachanwaltsbezeichnung Fachanwalt für Sozialrecht zu führen |
| |
| Direktversicherung (01.10.2005) |
| Voller Krankenversicherungsbeitragssatz bei Leistungen aus einer Direktversicherung nicht verfassungswidrig |
| |
| |
Statistik: |
| |
| online: | 1 | | heute: | 55 | | gestern: | 103 | | gesamt: | 281941 |
|
| |
Seit Oktober 2005 |
|