Arbeitsrecht: Urlaubsabgeltung nach Beendigung des ArbeitsverhältnissesUrteil des EUGH vom 20.01.2009Nach § 7 Abs. 4 Bundesurlaubsgesetz hat ein Arbeitnehmer Anspruch auf Abgeltung des Jahresurlaubs, wenn er diesen wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses ganz oder teilweise nicht mehr nehmen kann. Nach deutschem Arbeitsrecht galt bislang allerdings, dass der Arbeitgeber die Abgeltung nicht zahlen muss, wenn der Arbeitnehmer, in dem Zeitraum, in dem normalerweise der Jahresurlaub hätte genommen werden müssen (also bis zum Ende des Jahres oder bis zum Ende des Übertragungszeitraums im März des Folgejahres), arbeitsunfähig erkrankt ist. Denn die Urlaubsabgeltung sei ein Ersatz für nicht genommenen Urlaub. Urlaub könne aber während Zeiten der Arbeitsunfähigkeit nicht gewährt werden. Diese Praxis hat der EUGH nun gekippt, so dass der Abgeltungsanspruch auch besteht, wenn der Urlaub wegen Erkrankung eigentlich nicht genommen werden könnte. Bitte vereinbaren Sie einen Termin mit meiner Kanzlei, wenn Sie eine Beratung zum Thema benötigen oder ich Sie anwaltlich vertreten soll. Alle Neuigkeiten im Überblick |