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Arbeitsrecht: Vorsicht bei unwiderruflicher Freistellung im Aufhebungsvertrag oder in der Kündigung
Zu den Folgen der widerruflichen und unwiderruflichen Freistellung
Häufig stellt der Arbeitgeber den Arbeitnehmer nach Ausspruch einer Kündigung oder in einem Aufhebungsvertrag unwiderruflich von der Arbeit frei. Das bedeutet, dass der Arbeitnehmer bis zum Ablauf der Kündigungsfrist, bzw. dem im Aufhebungsvertrag vereinbarten Ende des Arbeitsverhältnisses Anspruch auf den Arbeitslohn hat, ohne arbeiten zu müssen.
Zunächst ist darauf hinzuweisen, dass der Arbeitgeber den Arbeitnehmer einseitig nicht frei stellen kann. Denn der Arbeitnehmer hat nicht nur den Anspruch auf Lohnzahlung, sondern auch auf Beschäftigung, den im Wege der Klage, evtl. einstweiligen Verfügung geltend machen kann.
Weiterhin ist darauf hinzuweisen, dass die unwiderrufliche Freistellung von der Arbeit nach derzeitiger Rechtslage zum Wegfall des Sozialversicherungsschutz (Krankenversicherung, Rentenversicherung etc.)führt. Die nur widerrufliche Freistellung hat dagegen Nachteile für den Arbeitgeber, da sie z.B. nicht zum Erlöschen des Urlaubanspruchs des Arbeitnehmers führt.
Die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses, bzw. die Vereinbarung eines Aufhebungsvertrages führt zu so vielen arbeitsrechtlichen und sozialrechtlichen Folgen, dass vor Unterzeichnung immer eine anwaltliche Beratung erfolgen sollte.
Alle Neuigkeiten im Überblick
Letztes Update 16.02.2007 | Copyright© Rechtsanwalt Moritz Sandkühler 2011  | 
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| Sozialrecht: "Reha vor Rente" (02.01.2012) |
| Die gemäß § 9 Abs. 1 SGB VI bestehende Obliegenheit Versicherter, sich einer medizinischen Reha zu unterziehen, besteht nur unter bestimmten Bedingungen |
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| DGB: Hartz IV weiterhin verfassungswidrig (05.09.2011) |
| Gutachten bestätigen den DGB in seiner Rechtsauffassung, dass die Regelbedarfe im Hartz-IV-System und in der Sozialhilfe weiterhin verfassungswidrig sind |
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| Frohe Weihnachten (20.12.2007) |
| Ich wünsche allen Mandanten frohe Weihnachten und einen guten Start ins neue Jahr |
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| Bafög Betrug (01.09.2007) |
| Höhe der Strafe kann auch von Einlassung im Verwaltungsverfahren abhängen |
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| Fachanwalt für Sozialrecht (09.01.2007) |
| Die Rechtsanwaltskammer Berlin hat mir im Dezember 2006 die Befugnis verliehen, die Fachanwaltsbezeichnung Fachanwalt für Sozialrecht zu führen |
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| Direktversicherung (01.10.2005) |
| Voller Krankenversicherungsbeitragssatz bei Leistungen aus einer Direktversicherung nicht verfassungswidrig |
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Statistik: |
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| online: | 3 | | heute: | 67 | | gestern: | 103 | | gesamt: | 281953 |
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Seit Oktober 2005 |
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