Bafög Betrug

Höhe der Strafe kann auch von Einlassung im Verwaltungsverfahren abhängen

In meiner Praxis häufen sich die Fälle, in denen die Ämter zu Unrecht gezahltes Bafög zurückfordern. Häufig haben Mandanten vorhandenes Vermögen bei Antragsstellung nicht angegeben. Durch einen Freistellungsauftrag für Kapitalerträge bzw. Zinseinnahmen kommen die Behörden nach einer Information des Bafin darauf, dass Vermögen entgegen den Auskünften im Antragsverfahren vorhanden war.

Wie hoch die Strafe in einem etwa eingeleiteten Strafverfahren ausfällt, hängt nach meiner Erfahrung auch davon ab, welche Stellungnahme im Verwaltungsverfahren abgegeben wurde. Es empfiehlt sich, bereits hier einen Anwalt einzuschalten. Dieser kann auch prüfen, ob die Rückforderung der Behörde überhaupt berechtigt ist. Für Rückfragen stehe ich gern zur Verfügung.

Alle Neuigkeiten im Überblick
Letztes Update 01.09.2007 | Copyright© Rechtsanwalt Moritz Sandkühler 2011 Seite drucken: Bafög Betrug| Seite einem Freund senden: Bafög Betrug

Zurück zur Startseite