Beratung und Vertretung durch Fachanwalt für Sozialrecht in Berlin mit Beratungshilfe bei Sozialhilfe

Bürger, die ALG II oder Grundsicherung beziehen, können anwaltliche Hilfe auch ohne hohe Kosten erhalten. Mit einem Beratungshilfeschein entstehen nur Kosten von 10,- €

Wenn Sie Hilfe gegenüber dem JobCenter oder Bezirksamt benötigen, geben Ihnen meine Mitarbeiterinnen unter Telefon 030 694 04 44 gern kurzfristig einen Termin. Wenn Sie einen unterzeichneten Beratungshilfeschein mitbringen, belaufen sich Ihre Kosten im Regelfall nur auf 10,- €.

Den Beratungshilfeschein bekommen Sie im für Ihren Wohnbezirk zuständigen Amtsgericht. Zur Prüfung Ihrer Einnahmen und Ausgaben müssen Sie dem Amtsgericht aktuelle Einkommensbelege (z.B. Lohnbescheinigung, Bescheid des JobCenters etc.) sowie Belege über die monatlichen finanziellen Belastungen (z.B. Kontoauszüge) vorlegen.

Weitere Informationen zur Beratungshilfe hat die Senatsverwaltung für Justiz in ihrem Internetangebot bereitgestellt.



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Letztes Update 06.09.2011 | Copyright© Rechtsanwalt Moritz Sandkühler 2011 Seite drucken: Beratung und Vertretung durch Fachanwalt für Sozialrecht in Berlin mit Beratungshilfe bei Sozialhilfe| Seite einem Freund senden: Beratung und Vertretung durch Fachanwalt für Sozialrecht in Berlin mit Beratungshilfe bei Sozialhilfe

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