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BGH entscheidet über Haftung für Urheberrechtsverletzung bei unzureichend gesicherten W-LAN Anschluss
Entscheidung vom 12.05.2010 zu Störerhaftung und Schadensersatzpflicht
Der Bundesgerichtshof hat heute entschieden, dass Privatpersonen auf Unterlassung, aber nicht auf Schadensersatz in Anspruch genommen werden können, wenn ihr nicht ausreichend gesicherter WLAN-Anschluss von unberechtigten Dritten für Urheberrechtsverletzungen im Internet genutzt wird.
Die Urteilsgründe liegen noch nicht vor. Offensichtlich hat der BGH auch zur Deckelung der Abmahnkosten nach § 97a UrhG Stellung genommen. Diese Norm gab es im heute entschiedenen Sachverhalt (einem Fall aus dem Jahr 2006) noch nicht.
Das die Schadensersatzpflicht verneint wird, ist sehr zu begrüßen. Allerdings ist offen, welche Auswirkungen das Urteil für HotSpots in Universitäten, Schulen, Cafés etc hat. Rechtsanwalt Sandkühler hat hierzu bereits in einem Interview für die Deutsche Welle Stellung genommen.
Ich vertrete eine Vielzahl von Mandanten gegen Abmahnkanzleien. Sie können kurzfristig einen Termin unter Telefon 030 694 04 44 oder info@rechtsanwalt-sandkuehler.de erhalten, wenn Sie eine Vertretung durch mich wünschen.
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Letztes Update 12.05.2010 | Copyright© Rechtsanwalt Moritz Sandkühler 2006  | 
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