Bundesverfassungsgericht kippt Vorratsdatenspeicherung!

Ein großer Tag für die Bürgerrechte - Das Bundesverfassungsgericht erklärt heute die gesetzlichen Regelungen wegen Verstoßes gegen das Fernmeldegeheimnis für nichtig

Der Verfassungsbeschwerde von 35.000 Bürgern wurde heute durch das Bundesverfassungsgericht statt gegeben. Offenbar müssen alle bislang im Rahmen der Vorratsdatenspeicherung gespeicherten Daten gelöscht (!) und eine neue gesetzliche Regelung zur Umsetzung der EU-Vorgaben erarbeitet werden.

Einmal mehr ist das Bundesverfassungsgericht seiner Rolle als Hüter der Grundrechte (Artikel 10 Grundgesetz) gerecht geworden. Das heutige Urteil ist ein Meilenstein zur Stärkung des Datenschutzes der Bürger. Näheres kann erst nach Abschluss der noch laufenden Urteilsbegründung berichtet werden. Eine erste Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts ist bereits abrufbar. 



Alle Neuigkeiten im Überblick
Letztes Update 02.03.2010 | Copyright© Rechtsanwalt Moritz Sandkühler 2011 Seite drucken: Bundesverfassungsgericht kippt Vorratsdatenspeicherung!| Seite einem Freund senden: Bundesverfassungsgericht kippt Vorratsdatenspeicherung!

Zurück zur Startseite