Bundesverfassungsgericht kippt Vorratsdatenspeicherung!Ein großer Tag für die Bürgerrechte - Das Bundesverfassungsgericht erklärt heute die gesetzlichen Regelungen wegen Verstoßes gegen das Fernmeldegeheimnis für nichtigEinmal mehr ist das Bundesverfassungsgericht seiner Rolle als Hüter der Grundrechte (Artikel 10 Grundgesetz) gerecht geworden. Das heutige Urteil ist ein Meilenstein zur Stärkung des Datenschutzes der Bürger. Näheres kann erst nach Abschluss der noch laufenden Urteilsbegründung berichtet werden. Eine erste Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts ist bereits abrufbar. Alle Neuigkeiten im Überblick |