DGB: Hartz IV weiterhin verfassungswidrig

Gutachten bestätigen den DGB in seiner Rechtsauffassung, dass die Regelbedarfe im Hartz-IV-System und in der Sozialhilfe weiterhin verfassungswidrig sind

In seiner Pressemitteilung vom heutigen Tag verweist der Deutsche Gewerkschaftsbund auf im der Auftrag der Hans-Böckler-Stiftung erstellte Gutachten. Diese "bestätigen den DGB in seiner Rechtsauffassung, dass die Regelbedarfe im Hartz-IV-System und in der Sozialhilfe weiterhin verfassungswidrig sind. Das Anfang des Jahres im Vermittlungsausschuss gefundene Kompromissergebnis bleibt hinter den Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts deutlich zurück."

Der DGB will mit Musterklageverfahren eine erneute Verfassungsbeschwerde vorbereiten. 

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Letztes Update 05.09.2011 | Copyright© Rechtsanwalt Moritz Sandkühler 2011 Seite drucken: DGB: Hartz IV weiterhin verfassungswidrig| Seite einem Freund senden: DGB: Hartz IV weiterhin verfassungswidrig

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