Fachanwalt Sozialrecht Berlin: Anspruch gegen JobCenter auf Tariflohn bei rechtswidrigem Hartz IV 1-Euro-Job?

Nach der aktuellen Entscheidung des Bundessozialgerichts sollten Bürger, die ALG II beziehen, die Zuweisung eines 1-Euro-Jobs nach § 16d SGB II anwaltlich prüfen lassen

In seiner Pressemitteilung vom 27.08.2011 teilt das Bundessozialgericht mit, dass Bürger, die Arbeitslosengeld II beziehen und eine sog. "Arbeitsgelegenheit gegen Mehraufwandsentschädigung" ausüben, eventuell Anspruch auf den vollen Tariflohn haben, den auch die Kolleginnen und Kollegen erhalten, die regulär vom Arbeitgeber angestellt worden sind.

Wenn der 1-Euro-Job nicht zusätzlich geschaffen worden sei, sondern ein reguläres Beschäftigungsverhältnis verdränge, können unter Umständen ein solcher Zahlungsanspruch bestehen. Das Jobcenter müsse wegen der rechtswidrigen Zuweisung unter Umständen Wertersatz in Höhe des regulären Tariflohns an den ALG II Empfänger zahlen.

Im entschiedenen Fall hatte die Klägerin als Reinigungskraft im Wege eines Ein-Euro-Jobs gearbeitet und nur die Aufwandspauschale erhalten. Ihre Kollegen erhielten vom Arbeitgeber dagegen bei gleicher Arbeit den Tariflohn. Das Bundessozialgericht hat den Rechtsstreit zur weiteren Sachverhaltsaufklärung an das Landessozialgericht zurückgewiesen. Das Urteil zum Aktz. B 14 AS 1/10 R ist noch nicht veröffentlicht.



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Letztes Update 26.09.2011 | Copyright© Rechtsanwalt Moritz Sandkühler 2011 Seite drucken: Fachanwalt Sozialrecht Berlin: Anspruch gegen JobCenter auf Tariflohn bei rechtswidrigem Hartz IV 1-Euro-Job?| Seite einem Freund senden: Fachanwalt Sozialrecht Berlin: Anspruch gegen JobCenter auf Tariflohn bei rechtswidrigem Hartz IV 1-Euro-Job?

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