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Familienversicherung
Durch die beitragsfreie Familienversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung haben die familienversicherten Personen einen eigenen Leistungsanspruch gegenüber der Krankenkasse.
Familienversichert sind der Ehegatte, der gleichgeschlechtliche Lebenspartner und die Kinder des Mitglieds der gesetzlichen krankenversicherung, sofern der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt in Deutschland liegt und - bis auf Ausnahmen - keine eigene Versicherungspflicht oder freiwillige Versicherung besteht. Nicht familienversichert ist auch, wer von der Versicherungspflicht befreit oder als Beamter beihilfeberechtigt ist.
Kinder sind grundsätzlich bis zur Vollendung des 18. Lebensjahrs, ohne Erwerbstätigkeit bis zum 23., unter bestimmten Voraussetzungen bis zum 25. Lebensjahr familienversichert. Kinder sind nicht familienversichert, wenn das Einkommen des Ehegatten oder Lebenspartners eine bestimmte Grenze überschreitet und dieser nicht Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung ist. Dieser Ausschlusstatbestand gilt allerdings nicht für Kinder, deren Eltern in nichtehelicher Lebensgemeinschaft leben.
Für eine weitergehende Beratung stehe ich gern zur Verfügung.
Letztes Update 07.10.2005 | Copyright© Rechtsanwalt Moritz Sandkühler 2011  | 
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| Sozialrecht: "Reha vor Rente" (02.01.2012) |
| Die gemäß § 9 Abs. 1 SGB VI bestehende Obliegenheit Versicherter, sich einer medizinischen Reha zu unterziehen, besteht nur unter bestimmten Bedingungen |
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| DGB: Hartz IV weiterhin verfassungswidrig (05.09.2011) |
| Gutachten bestätigen den DGB in seiner Rechtsauffassung, dass die Regelbedarfe im Hartz-IV-System und in der Sozialhilfe weiterhin verfassungswidrig sind |
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| Frohe Weihnachten (20.12.2007) |
| Ich wünsche allen Mandanten frohe Weihnachten und einen guten Start ins neue Jahr |
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| Bafög Betrug (01.09.2007) |
| Höhe der Strafe kann auch von Einlassung im Verwaltungsverfahren abhängen |
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| Fachanwalt für Sozialrecht (09.01.2007) |
| Die Rechtsanwaltskammer Berlin hat mir im Dezember 2006 die Befugnis verliehen, die Fachanwaltsbezeichnung Fachanwalt für Sozialrecht zu führen |
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| Direktversicherung (01.10.2005) |
| Voller Krankenversicherungsbeitragssatz bei Leistungen aus einer Direktversicherung nicht verfassungswidrig |
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Statistik: |
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| online: | 2 | | heute: | 67 | | gestern: | 193 | | gesamt: | 282813 |
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Seit Oktober 2005 |
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