Internet und Urheberrecht: Störerhaftung bei Musikdownload aus Tauschbörse
Entscheidung des OLG Frankfurt a.M. aus Dezember 2007
Das OLG Frankfurt a.M. hat sich im Dezember 2007 mit der Frage der Störerhaftung des Internetanschlussinhabers bei rechtswidrigen Musikdownloads mittels filesharing-software befasst. In der begrüßenswerten Entscheidung führt das Gericht aus, dass der Anschlussinhaber seine volljährigen Familienmitglieder nicht ohne besonderen Anlass überwachen muss. Auf Deutsch: Wenn zuvor noch kein Rechtsverstoß erfolgte, muss das Surfen im Internet nicht überwacht werden. Minderjährige Kinder müssten darauf hingewiesen werden, dass Urheberrechtsverletzungen im Internet nicht begangen werden dürfen.
Leider sehen nicht alle Gerichte die Frage der Störerhaftung so. Regelmäßig kann sich die Musikindustrie auch die Gerichte aussuchen, die - bislang - in Ihrem Sinn entschieden haben. Bitte vereinbaren Sie einen Termin mit meiner Kanzlei, wenn Sie weitere Fragen haben oder ich Sie vertreten soll.
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Letztes Update 21.01.2008 | Copyright© Rechtsanwalt Moritz Sandkühler 2011  | 
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