Internetrecht, Urheberrecht Berlin: Haftung der Internetprovider bei Urheberrechtsverletzung durch Raubkopien?

Anwaltliche Beratung und Vertretung bei Abmahnung

Derzeit diskutieren die EU und USA eine Haftung der Internetprovider für Urheberrechtsverletzungen ihrer Kunden. Hintergrund sind die seit zwei Jahren stattfindenden Verhandlungen über das geplante Handelsabkommen "Internationales Abkommen gegen Produktpiraterie und Urheberrechtsverletzungen" (Anti-Counterfeiting Trade-Agreement, ACTA) demzufolge Internetanbieter unter bestimmten Bedingungen für Urheberrechtsverletzungen ihrer Kunden haften sollen, wenn sie illegal Filme und Musik aus dem Internet herunterladen.

Sollten Sie wegen angeblichen Raubkopierens, insbesondere wegen Nutzung einer Tauschbörse abgemahnt worden sein, berate und vertrete ich Sie gern. Einen kurzfristigen Termin erhalten Sie unter info@rechtsanwalt-sandkuehler.de oder Telefon 030 694 04 44.



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Letztes Update 06.03.2010 | Copyright© Rechtsanwalt Moritz Sandkühler 2011 Seite drucken: Internetrecht, Urheberrecht Berlin: Haftung der Internetprovider bei Urheberrechtsverletzung durch Raubkopien?| Seite einem Freund senden: Internetrecht, Urheberrecht Berlin: Haftung der Internetprovider bei Urheberrechtsverletzung durch Raubkopien?

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