Internetrecht: Abmahnung bei ungenügender Verlinkung der WiderrufsbelehrungZu den rechtlichen Anforderungen an den Link auf die WiderrufsbelehrungDas OLG Frankfurt hat im Dezember 2006 die rechtlichen Anforderungen an eine Verlinkung der Widerrufsbelehrung konkretisiert. Das Gericht führt im Urteil auch aus, dass die fehlerhafte Widerrufsbelehrung einen Wettbewerbsverstoß darstellt, der Wettbewerber berechtigt, Unterlassungsansprüche geltend zu machen. Für Fragen zur korrekten Formulierung und ggf. Verlinkung der Widerrufsbelehrung stehe ich gern zur Verfügung. Alle Neuigkeiten im Überblick |