Internetrecht: Abmahnung durch Wettbewerber wegen Verkauf nachgeahmter Produkte im InternetVerkauf nachgeahmter Produkte ist nur unter bestimmten Umständen wettbewerbswidrigWenn Sie eine Abmahnung eines Wettbewerbers wegen des Verkaufs nachgeahmter Produkte erhalten, sollten Sie die der Abmahnung beigefügte Unterlassungserklärung nicht ungeprüft unterschreiben. Oft ist eine Irreführung der potentiellen Kunden gar nicht gegeben oder es werden Sonderschutzrechte am Originalprodukt behauptet, die so nicht bestehen. Zu beachten ist auch, dass der Verkäufer wettbewerbswidrig hergestellter Produkte nicht unbedingt selbst gegen das Wettbewerbsrecht verstoßen muss. Dies ist eine Frage des Einzelfalls. In einem aktuellen Fall konnte ich für den Mandanten erreichen, dass die gegnerische Partei die durch sie erhobene Klage zurücknimmt und weitere Abmahnungen ausgeschlossen werden. Bitte vereinbaren Sie einen Termin mit meiner Kanzlei, wenn ich Ihre Rechte nach Erhalt einer Abmahnung prüfen und durchsetzen soll. Alle Neuigkeiten im Überblick |