Internetrecht: Abmahnung und Anwaltsgebühren bei filesharingUrteil des OLG Köln vom 23.12.2009 zur TauschbörsennutzungAm 23.12.2009 hat das OLG Köln entschieden, dass Eltern ihrer Kontrollpflicht gegenüber ihren 10 und 13 Jahre alten Kindern bei der Nutzung des Internet nicht genügend nachkommen, wenn sie pauschal den Download von Dateien aus dem Internet und die Nutzung von Tauschbörsen verbieten. Aus dem Urteil sollte nicht gefolgert werden, dass Eltern zukünftig immer die mit Abmahnungen geltend gemachten Anwaltskosten zahlen müssen. Es gibt viele Argumente, die gegen eine Zahlungspflicht sprechen. In den vergangenen Wochen haben Gerichte mehrfach durch Abmahnkanzleien eingeklagte Anwaltsgebühren zurückgewiesen oder wesentlich reduziert. Alle Neuigkeiten im Überblick |